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TÄTIGKEITSBERICHT DER REGIERUNG 2019 (11)

(German.people.cn)

Freitag, 22. März 2019

  

III. Regierungsaufgaben im Jahr 2019

In diesem Jahr sieht sich die wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklung mit schweren Aufgaben, vielen Herausforderungen und hohen Anforderungen konfrontiert. Wir sollen Schwerpunkte hervorheben, Schlüsselkettenglieder in den Griff bekommen sowie alle Arbeiten gut und in solider Weise leisten.

(1) Die makroökonomische Steuerung soll weiter erneuert und vervollkommnet und der Wirtschaftsablauf in einem rationalen Spielraum gewährleistet werden. Es gilt, an Konzepten und Methoden der marktorientierten Reform festzuhalten, um Probleme in der Entwicklung zu lösen, die Rolle der antizyklischen Regulierung der makroökonomischen Politik gut zur Entfaltung zu bringen, die Instrumente der Finanz-, Geld- und Beschäftigungspolitik zu bereichern und flexibel anzuwenden sowie die Voraussehbarkeit, Zielstrebigkeit und Effektivität der Steuerung zu stärken, damit Bedingungen für den stabilen Wirtschaftsablauf geschaffen werden.

Die Steuerentlastungen sollen in größerem Maße durchgeführt werden. Es gilt, inklusive Steuerermäßigungen und strukturelle Steuerentlastungen gemeinsam durchzuführen und den Schwerpunkt darauf zu legen, die Steuerlast der Fertigungsindustrie und der Kleinst- und kleinen Unternehmen zu verringern. Die Reform der Mehrwertsteuer soll vertieft werden. Es gilt außerdem, den Steuersatz in Branchen wie der Fertigungsindustrie von 16 auf 13 Prozent und den im Verkehrs- und Transport- sowie Bauwesen von 10 auf 9 Prozent zu senken, um zu gewährleisten, dass die Steuerlast in den Hauptindustrien deutlich verringert wird. Es gilt des Weiteren, den stark ermäßigten Steuersatz bei 6 Prozent zu halten, es jedoch durch flankierende Maßnahmen wie zunehmendes Absetzen der Mehrwertsteuer in Produktions- und verbrauchernahen Dienstleistungsbranchen zu gewährleisten, dass sich die Steuerlast in allen Branchen verringert und keinesfalls erhöht. Dabei sollen weitere Schritte in Richtung der Förderung der Zusammenfassung der drei Stufen des Steuersatzes in zwei Stufen und der Vereinfachung des Steuersystems unternommen werden. Es ist ferner die Umsetzung der am Jahresanfang bekannt gegebenen Politik der inklusiven Steuerermäßigungen für Kleinst- und kleine Unternehmen in die Praxis gut anzupacken. Die diesmalige Steuerentlastung läuft darauf hinaus, zu bewirken, dass sich Unternehmen so vital fühlen wie ein Fisch im Wasser, außerdem gilt es, das Entwicklungspotenzial zu stärken und die Nachhaltigkeit der Finanzen in Betracht zu ziehen. Es handelt sich um wichtige Maßnahmen zur Verringerung der Belastung der Unternehmen und zur Aktivierung der Vitalität des Marktes; zugleich beziehen sich diese Steuerentlastungen sowohl auf wichtige Reformen hin zur Vervollkommnung des Steuersystems und zur Optimierung des Gefüges der Einkommensverteilung als auch auf die wichtigen Entscheidungen für die Unterstützung der Stabilisierung des Wachstums, der Gewährleistung der Beschäftigung und der Regulierung der Struktur durch die makroökonomische Politik.

Die Belastung der Unternehmen durch die Zahlung der Sozialversicherungsprämien soll deutlich verringert werden. Der von Arbeitseinheiten getragene Anteil der Grundrentenversicherungsprämien für Arbeiter und Angestellte in Städten soll nach unten korrigiert werden, in verschiedenen Regionen kann der Anteil auf 16 Prozent gesenkt werden. Es gilt, die derzeit geltende Art und Weise der Gebührenerhebung und Beitragszahlung zu stabilisieren. Die verschiedenen Gebiete dürfen im Prozess der Reform des Erhebungssystems keine Vorgehensweise einführen, die die reale Belastung der Kleinst- und kleinen Unternehmen durch die Zahlung der Prämien steigert. Es ist nicht gestattet, die in der Vergangenheit nicht gezahlten Gebühren eigenmächtig zusammenzurechnen und eine einmalige Nachzahlung zu fordern. Es gilt des Weiteren, die Politik zur etappenweisen Verringerung der Beitragssätze der Arbeitslosen- und Arbeitsunfallversicherung weiter durchzuführen. In diesem Jahr muss erreicht werden, dass die Belastung durch die Zahlung der Sozialversicherungsprämien für die Unternehmen, besonders für Kleinst- und kleine Unternehmen, substanziell verringert wird. Es gilt außerdem, die Reform der einheitlichen Planung der Rentenversicherung auf der Provinzebene beschleunigt voranzutreiben, den prozentualen Anteil der durch die Zentralregierung angeglichenen Grundrentenversicherungsfonds für Arbeiter und Angestellte von Unternehmen weiter zu erhöhen und einen Teil des staatseigenen Kapitals zur Ergänzung der Sozialversicherungsfonds zu entnehmen. Wir sollen nicht nur die Belastung der Unternehmen durch die Zahlung der Prämien reduzieren, sondern auch gewährleisten, dass die Leistungen der Sozialversicherung für Arbeiter und Angestellte von Unternehmen nicht beeinträchtigt werden, und die rationale Anhebung der Rente und deren termingemäße und vollständige Auszahlung absichern, damit sich die Sozialversicherungsfonds kontinuierlich entwickeln und Unternehmen und deren Belegschaft davon profitieren.

Es soll gewährleistet werden, dass die Steuerentlastung und die Gebührenermäßigung punktgenau durchgeführt werden. Sie tangieren unmittelbar die Krux und die Probleme der Marktbeteiligten und bilden eine faire und effiziente Politik. Im ganzen Jahr werden die Unternehmen von der Zahlung von Steuern und Sozialversicherungsprämien in Höhe von fast 2 Billionen Yuan entlastet. Dies wird großen Druck auf die Finanzen verschiedener Ebenen herbeiführen. Die Regierungen aller Ebenen müssen zur Unterstützung der Entlastung der Unternehmen in eingeschränkten Verhältnissen leben und alle Möglichkeiten ausschöpfen, um Geldmittel zu beschaffen. Der zentrale Haushalt soll auch neue Finanzquellen erschließen und die Ausgaben verringern. Hierfür gilt es, die von bestimmten staatseigenen Finanzinstitutionen und der Zentralregierung unterstehenden Unternehmen nach oben abzuführenden Gewinne zu steigern, die allgemeinen Ausgaben um mehr als 5 Prozent zu reduzieren, die Ausgaben für Dienstreisen ins Ausland bzw. über das chinesische Festland hinaus, die Anschaffung von Dienstwagen und deren Betriebskosten sowie dienstliche Empfänge erneut um etwa 3 Prozent zu verringern und die lange Zeit brachliegenden Geldmittel ausnahmslos zurückzufordern. Die Lokalregierungen sollen auch aus eigenem Antrieb Potenziale erschließen, tatkräftig die Ausgabenstruktur optimieren und über mannigfaltige Wege Effizienz aus dem Bestand an Geldmitteln und Vermögen verschiedener Art erzielen. Wir sollen wirklich erreichen, dass die Marktbeteiligten, insbesondere die Kleinst- und kleinen Unternehmen, die Steuerentlastung und die Gebührenermäßigung deutlich spüren, und mit Entschiedenheit das Versprechen an die Unternehmen und die Gesellschaft erfüllen. Wie zahlreich auch immer die Schwierigkeiten sein mögen, muss uns diese große Angelegenheit gut gelingen.


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