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Beschluss des ZK der KP Chinas über einige wichtige Fragen zur umfassenden Vertiefung der Reformen (16)

(German.china.org.cn)
Mittwoch, 29. Januar 2014
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32. Die gesetzesgemäße, unabhängige und gerechte Ausübung der Gerichtsbarkeit und der staatsanwaltschaftlichen Befugnisse gewährleisten. Das juristische Verwaltungssystem wird reformiert, die einheitliche Verwaltung von Personal, Finanzmitteln und Material durch Volksgerichte und Staatsanwaltschaften der Provinzebene abwärts vorangetrieben und versuchsweise ein System für die von Verwaltungsbehörden angemessen unabhängige gerichtliche Zuständigkeit eingeführt, um eine einheitliche und richtige Umsetzung der staatlichen Gesetze zu garantieren.

Ein System für die Verwaltung des Justizpersonals, das den spezifischen Berufen entspricht, wird etabliert, und ein Mechanismus für die einheitliche Einstellung, den geordneten Austausch und die stufenweise Auswahl der Richter, Staatsanwälte und Volkspolizisten vervollständigt, das System für die kategorisierte Verwaltung des Justizpersonals vervollkommnet sowie das soziale Absicherungssystem für die Richter, Staatsanwälte und Volkspolizisten vervollständigt.

33. Den Mechanismus für die Befugnisausübung in der Rechtsprechung vervollständigen. Die juristischen Befugnisse sind besser zu gliedern, der Mechanismus für Arbeitsteilung, Kooperation und gegenseitige Kontrolle der juristischen Befugnisse ist zu vervollständigen und die gesetzliche und gesellschaftliche Kontrolle der Justizarbeit zu verstärken und zu regeln.

Das System der Rechtsprechungskommission wird reformiert und die Rechenschaftspflicht des Vorsitzenden Richters und des Kollegialgerichts vervollkommnet, so dass sie Entscheidungen treffen und die entsprechende Verantwortung tragen können. Die Befugnisse der Volksgerichte unterschiedlicher Ebenen werden umrissen und die Dienstaufsicht der übergeordneten gegenüber den untergeordneten Gerichten geregelt.

Die öffentliche Gerichtsverhandlung und die öffentliche Anklageerhebung werden weiter gefördert. Alle Vorgänge bei den Gerichtsverhandlungen sollen aufgezeichnet und archiviert werden. Die Rationalität der gesetzlichen Dokumente wird gestärkt und die Offenlegung der geltenden Urteilsbegründung der Gerichte gefördert. Das Verfahren der Strafmilderung, der Entlassung auf Bewährung und der Haftunterbrechung zur ärztlichen Behandlung wird strikt geregelt und das Kontrollsystem verstärkt. Das System der Volksschöffen und der Ombudsleute ist umfassend umzusetzen, um die Kanäle der geordneten Beteiligung der Bevölkerung an der Justiz zu erweitern.

34. Das System der justizbezogenen Gewähr für die Menschenrechte vervollkommnen. Der Staat respektiert und wahrt die Menschenrechte. Das juristische Verfahren zur Konfiszierung, Beschlagnahme, Einfrierung und Behandlung des fallrelevanten Eigentums ist weiter zu regeln. Die Mechanismen für Vorbeugung, Berichtigung und Ermittlung bei Justizirrtümern werden vervollständigt. Erpressung von Geständnissen durch Folter, Körperstrafe oder Misshandlung sind absolut untersagt. Das Prinzip über den Ausschluss illegaler Beweismittel ist strikt anzuwenden. Die Zahl der Straftaten, die mit einer Todesstrafe geahndet werden können, ist schrittweise zu reduzieren.

Das System der Umerziehung durch körperliche Arbeit wird aufgehoben. Das Gesetzeswerk zur Ahndung und Umerziehung als Folge von Rechtswidrigkeiten und Straftaten wird vervollkommnet und das kommunale Wiedereingliederungsprogramm verbessert.

Das System des Rechtsbeistands und der Rechtshilfe wird vervollständigt, der Mechanismus zum Schutz des Rechts von Rechtsanwälten auf Berufsausübung einerseits und die berufliche Regelung zur Bestrafung von Rechtswidrigkeiten und Unregelmäßigkeiten andererseits werden vervollkommnet sowie das Berufsethos gestärkt, um die wichtige Rolle der Rechtsanwälte im Rahmen des Gesetzes zur Wahrung der legitimen Rechte und Interessen der Bürger und juristischen Personen zur Entfaltung zu bringen.

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