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Beschluss des ZK der KP Chinas über einige wichtige Fragen zur umfassenden Vertiefung der Reformen (10)

(German.china.org.cn)
Mittwoch, 29. Januar 2014
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VI. Die integrative Entwicklung von Stadt und Land

Da die duale Stadt-Land-Struktur ein Haupthindernis für die integrierte Entwicklung von Stadt und Land darstellt, müssen die gegenwärtig gültigen Systeme und Mechanismen vervollständigt werden. Die zukünftige neuartige Beziehung zwischen Industrie und Landwirtschaft sowie zwischen Stadt und Land ist gekennzeichnet durch die Förderung der Landwirtschaft seitens der Industrie, die Förderung der ländlichen Gebiete durch die Städte, den gegenseitigen Nutzen von Landwirtschaft und Industrie und die Integration von Städten und ländlichen Gebieten. Sie wird der breiten Masse der Bauern ermöglichen, gleichberechtigt beim Prozess der Modernisierung mitzuwirken und an den Früchten der Modernisierung teilzuhaben.

20. Neue Bewirtschaftungsformen in der Landwirtschaft. Man muss an der grundlegenden Rolle der Bewirtschaftung durch bäuerliche Haushalte in der Landwirtschaft festhalten und gleichzeitig die Innovation der Bewirtschaftungsformen fördern, damit sich die familiäre, kollektive, kooperative und betriebliche Bewirtschaftung gemeinsam entwickeln. Am kollektiven Eigentum des Dorflandes muss ebenfalls festgehalten werden. Die Rechte der Bauern auf die vertragliche Bewirtschaftung des Bodens sind im Rahmen der Gesetze zu schützen. Die kollektive Wirtschaft ist zu entwickeln und zu stärken. Die Verhältnisse in Bezug auf die vertragliche Bewirtschaftung des ländlichen Bodens sollen stabilisiert werden und langfristig unverändert bleiben. Unter der Voraussetzung, dass man strengsten Ackerlandschutz praktiziert und verbessert, werden den Bauern hinsichtlich des vertraglich bewirtschafteten Bodens Rechte auf Besitz, Nutzung, Gewinn, Übertragung, Verpfändung und Bürgschaft erteilt. Den Bauern ist es erlaubt, mit dem Recht auf die vertragliche Bewirtschaftung des Bodens als Kapitalbeteiligung an der industrialisierten Bewirtschaftung teilzunehmen. Es wird dazu aufgerufen, das Recht auf die vertragliche Bewirtschaftung des Bodens auf dem offenen Markt an spezialisierte leistungsfähige Bauernhaushalte, an die von Bauernhaushalten betriebenen Farmen, an Bauerngenossenschaften und an Landwirtschaftsunternehmen zu übertragen, um in großem Umfang vielfältige Bewirtschaftungsformen zu entwickeln.

Wirtschaftliche Kooperationen auf dem Land werden gefördert, die spezialisierte und moderne Bewirtschaftung im großen Stil wird unterstützt. Der Projektfonds aus dem staatlichen Haushalt darf direkt in erfahrene Genossenschaften investieren. Vermögen, die aus staatlichen Zuschüssen entstanden sind, dürfen den Genossenschaften übergeben werden und werden von diesen gehalten und verwaltet. Genossenschaften dürfen Kreditgeschäfte machen. Kapital aus Industrie und Handel soll ermutigt und angeleitet werden, die industrialisierte Bewirtschaftung geeigneter moderner Anbau- und Zuchtbetriebe auf dem Land zu entwickeln, damit moderne Produktionsfaktoren und Bewirtschaftungsformen in die Landwirtschaft verstärkt Einzug halten.

21. Mehr Eigentumsrechte für Bauern. Die Rechte der Bauern als Mitglieder der kollektiven Wirtschaftsorganisationen werden geschützt und die Zusammenarbeit mit Beteiligungen von Bauern aktiv entwickelt. Den Bauern werden Rechte auf den Besitz von kollektivem Vermögen in Form von Aktienbeteiligungen, Gewinn, entgeltliche Abtretung, Verpfändung oder Bürgschaft sowie Anfallsrecht gewährt. Das dingliche Nutzungsrecht der Bauernhaushalte auf Grundstücke für ihre Wohnhäuser wird geschützt. Das Regelungssystem über Grundstücke für Wohnhäuser auf dem Land wird durch die Reform verbessert. Die Verpfändung, Bürgschaft und Übertragung in Bezug auf die bäuerlichen Wohnhäuser werden durch mehrere Pilotversuche mit Umsicht und sicherem Schritt vorangetrieben, um Bauern neue Wege für Einkünfte aus Vermögen zu eröffnen. Der Markt für Transfer von Eigentumsrechten auf dem Land wird errichtet und der transparente, gerechte und geregelte Transfer von bäuerlichen Eigentumsrechten gefördert.

22. Fairer Austausch von Produktionsfaktoren und ausgeglichene Allokation von öffentlichen Ressourcen zwischen Stadt und Land. Die Rechte und Interessen der Bauern hinsichtlich der Produktionsfaktoren, die Rechte der Bauernarbeiter auf gleiches Entgelt bei gleicher Arbeit und eine faire Teilhabe der Bauern an Einnahmen aus dem Wertzuwachs des Bodens werden sichergestellt. Es wird gewährleistet, dass die Einlagen der Finanzinstitutionen auf dem Land hauptsächlich für die Landwirtschaft und die ländlichen Gebiete verwendet werden. Es gilt, das System zur Unterstützung und zum Schutz der Landwirtschaft zu vervollständigen, das System der landwirtschaftlichen Subventionen zu reformieren, den Kompensationsmechanismus in Kornkammern und das System der Agrarversicherung zu vervollkommnen. Soziales Kapital wird ermutigt, in Aufbauprojekte auf dem Land zu investieren. Unternehmen und gesellschaftlichen Organisationen wird es gestattet, Unternehmen unterschiedlicher Art auf dem Land zu gründen. Der Aufbau der Infrastruktur sowie der Wohnviertel in den Städten und auf dem Land wird einheitlich geplant und die Angleichung der grundlegenden, öffentlichen Dienstleistungen für Stadt und Land gefördert.

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