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Beschluss des ZK der KP Chinas über einige wichtige Fragen zur umfassenden Vertiefung der Reformen (9)

(German.china.org.cn)
Mittwoch, 29. Januar 2014
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V. Vertiefung der Reform des Finanz- und Steuersystems

Finanzen sind die Grundlage und eine wichtige Säule für die Verwaltung des Staates. Ein wissenschaftliches Finanz- und Steuersystem gewährt eine institutionelle Garantie zur besseren Ressourcenallokation, zur Wahrung des einheitlichen Marktes, zur Förderung der sozialen Fairness und zum dauerhaften Frieden im Land. China muss die entsprechende Gesetzgebung vervollkommnen, die Zuständigkeitsbereiche der Regierungen auf verschiedenen Ebenen klarstellen, das Steuersystem reformieren, die Steuerlast stabilisieren, das Haushaltswesen transparent gestalten, die Effizienz erhöhen und ein modernes Finanz- und Steuersystem etablieren, um die Initiative der Zentralregierung und der Lokalregierungen zu entfalten.

17. Verbesserung der Haushaltskontrolle. Es wird ein umfassendes, standardisiertes, offenes und transparentes Budgetsystem praktiziert. Die Schwerpunkte der Überprüfung des Budgets erfassen neben Bilanzausgleich und Defizitvolumen auch den Ausgabenetat und die diesbezügliche Politik. Die Praktiken, dass schwerpunktmäßige Aufwendungen mit dem Wachstum des öffentlichen Haushalts bzw. dem BIP gekoppelt sind, werden einer Überprüfung unterzogen und standardisiert, die Kopplung wird normalerweise nicht mehr umgesetzt. Ein Finanzjahre übergreifender Mechanismus zu einem ausgeglichenen Haushalt, ein umfassendes System der Berichterstattung über Ausgaben gemäß Einnahmen sowie ein standardisierter und rationaler Schuldenverwaltungsmechanismus und ein entsprechender Frühwarnmechanismus der Zentralregierung und der Lokalregierungen werden errichtet.

Der Mechanismus zur Steigerung allgemeiner Transferzahlungen ist zu vervollkommnen, dabei sollen die ehemaligen revolutionären Stützpunktgebiete, Gebiete der nationalen Minderheiten sowie Grenz- und wirtschaftlich schwache Gebiete als Schwerpunkte der Transferzahlungen betrachtet werden. Finanzlücken lokaler Regierungen, die sich aus Maßnahmen der Zentralregierung für Mehrausgaben ergeben, werden im Prinzip durch allgemeine Transferzahlungen ausgeglichen. Zweckgebundene Transferzahlungen sind zu sichten, zu integrieren und zu regeln. In wettbewerbsintensiven Bereichen werden die Unterstützungen durch zweckgebundene Geldmittel und lokale Zusatzfinanzmittel schrittweise abgeschafft. Die Sondermittel für Lenkung, Hilfe und Notfälle werden streng überprüft. Das gilt auch für die beibehaltenen zweckgebundenen Mittel. Die Transferzahlungen in Verbindung mit lokalen Angelegenheiten sind allgemeine Transferzahlungen.

18. Vervollständigung des Steuersystems. Die Reform des Steuersystems wird vertieft, das Kommunalsteuersystem vervollständigt und der Anteil der direkten Steuern schrittweise angehoben. Die Reform der Mehrwertsteuer ist voranzutreiben und der Steuersatz angemessen zu vereinfachen. Der Umfang, das Segment und die Höhe zur Erhebung der Verbrauchsteuer werden reguliert; Produkte, deren Herstellung einen zu hohen Energieeinsatz erfordert oder zu schwerer Umweltverschmutzung führt, und manche teure Konsumgüter werden als Steuergegenstände aufgelistet. Es wird schrittweise ein allgemeines und klassifiziertes Einkommensteuersystem eingerichtet. Die Gesetzgebung für Immobiliensteuern wird beschleunigt und die entsprechende Reform zur geeigneten Zeit eingeführt. Die Reform der Ressourcensteuern und die Ablösung von Umweltgebühren durch Umweltsteuern werden vorangetrieben.

Nach den Prinzipien eines einheitlichen Steuersystems, der fairen Steuerlast und zur Förderung des gesunden Wettbewerbs werden die Steuerbegünstigungen, insbesondere die Regelung der regionalen Maßnahmen für Steuerbegünstigungen, verstärkt standardisiert. Steuerbegünstigungsmaßnahmen werden geordnet und standardisiert und einheitlich in Steuergesetzen und -vorschriften festgelegt. Die Steuerbegünstigungsmaßnahmen werden gesichtet und das System zur Erhebung und Verwaltung von Staats- und Kommunalsteuern verbessert.

19. Den Zuständigkeitsbereichen entsprechende Ausgabenverpflichtung der Regierung. Die Zuständigkeiten und die Ausgabenverpflichtung der Zentralregierung werden angemessen gestärkt. Landesverteidigung, außenpolitische Angelegenheiten, Staatssicherheit und die Regelung und Verwaltung des einheitlichen Binnenmarktes fallen in den Zuständigkeitsbereich der Zentralregierung; für Teile der sozialen Absicherung, für den Aufbau und die Pflege wichtiger überregionaler Projekte sind die Zentralregierung und die Lokalregierungen gemeinsam zuständig und ihre Zuständigkeitsbereiche sind schrittweise gegeneinander abzugrenzen. Regionale öffentliche Dienstleistungen sind Sache der Lokalregierungen. Die Zentralregierung und die Lokalregierungen sollen gemäß der Verteilung der Zuständigkeitsbereiche entsprechende Verantwortung bei der Auszahlung übernehmen. Durch Transferzahlungen kann die Zentralregierung einerseits ihre Ausgabenverpflichtungen teilweise den Lokalregierungen anvertrauen und andererseits lokale Ausgabenverpflichtungen für überregionale öffentliche Dienstleistungen, die einen großen Einfluss auf andere Regionen ausüben, teilweise übernehmen. Das finanzielle Gefüge zwischen der Zentralregierung und den Lokalregierungen bleibt im Grundsatz stabil. Im Rahmen der Reform des Steuersystems und unter Berücksichtigung der Natur der Steuerarten sollen die Einnahmen der Zentralregierung und der Lokalregierungen weiter rationalisiert und abgegrenzt werden.

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