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Erläuterungen zum Beschluss des ZK der KP Chinas über einige wichtige Fragen zur umfassenden Vertiefung der Reformen (12)

(German.china.org.cn)
Mittwoch, 29. Januar 2014
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9. Über die Gründung des nationalen Sicherheitsausschusses. Nationale Sicherheit und gesellschaftliche Stabilität stellen die Voraussetzung für die Reformen und die Entwicklung dar. Nur wenn der Staat sicher und die Gesellschaft stabil ist, können die Reformen und die Entwicklung ständig vorangetrieben werden. Gegenwärtig sieht sich unser Land vor einem doppelten Druck gestellt, das heißt, nach außen müssen wir die Souveränität, Sicherheit und Entwicklungsinteressen des Staates wahren und nach innen die politische Sicherheit und die gesellschaftliche Stabilität erhalten. Absehbare und unabsehbare Risikofaktoren vermehren sich deutlich. Jedoch können unsere Systeme und Mechanismen für Sicherheitsarbeit den Bedürfnissen zur Wahrung der nationalen Sicherheit noch nicht entsprechen. Dafür ist es notwendig, eine starke Plattform zur einheitlichen Planung der Arbeit der nationalen Sicherheit aufzubauen. Es ist eine aktuell dringliche Angelegenheit geworden, einen nationalen Sicherheitsausschuss ins Leben zu rufen und damit die konzentrierte und einheitliche Führung der nationalen Sicherheitsarbeit zu forcieren.

Die Hauptbefugnisse des nationalen Sicherheitsausschusses liegen darin, eine Strategie für die nationale Sicherheit auszuarbeiten und durchzuführen, den rechtlichen Aufbau für nationale Sicherheit zu fördern, Richtlinien und politische Maßnahmen für die Arbeit der nationalen Sicherheit auszuarbeiten und wichtige Fragen in Bezug auf die Arbeit der nationalen Sicherheit zu studieren und zu lösen.

10. Über die Vervollständigung des nationalen Vermögensverwaltungssystems und des Aufsichtssystems für die natürlichen Ressourcen. Das nationale Vermögensverwaltungssystem für Naturressourcen zu vervollkommnen, ist eine wichtige Reform zur Vervollkommnung des Systems des Eigentumsrechts auf Vermögen der Naturressourcen und auch eine inhärente Forderung zur Etablierung eines institutionell kompletten Systems für die ökologische Zivilisation.

Beim Schutz der ökologischen Umwelt in unserem Land gibt es einige hervorstechende Probleme, was in gewissem Maße mit dem mangelhaften System zu tun hat. Eine der Ursachen liegt darin, dass die Vermögenseigentümer der volkseigenen Naturressourcen sowie deren Rechte und Interessen noch nicht klar gemacht worden sind. Demgegenüber fordert das Plenum in dem Beschluss auf, das Vermögensverwaltungssystem für staatliche Naturressourcen zu vervollkommnen. Zusammengefasst soll das Eigentumsrecht auf Vermögen der volkseigenen Naturressourcen nach dem Prinzip, dass die Besitzer und die Verwalter getrennt und eine Angelegenheit von einer einzigen Behörde geregelt werden soll, festgelegt werden. Es soll ein System dafür, dass die Vermögenseigentümer von volkseigenen Naturressourcen ihre Befugnisse einheitlich ausüben, aufgebaut werden.

Die Ausübung des Eigentumsrechts auf Vermögen der volkseigenen Naturressourcen und deren Verwaltung durch den Staat und die Ausübung des Rechts auf die Aufsicht über Naturressourcen innerhalb des Territoriums durch den Staat sind unterschiedlich. Erstere ist mit dem Recht des Eigentümers und letztere mit der Macht des Verwalters gemeint. Dafür muss man das Aufsichtssystem für Naturressourcen vervollständigen und alle Befugnisse zur Kontrolle der Nutzung von staatlichen Böden und Lufträumen einheitlich ausüben, damit die Vermögenseigentümer der staatseigenen Naturressourcen und deren Verwalter voneinander unabhängig funktionieren, miteinander kooperieren und einander überwachen und kontrollieren können.

Wir müssen uns darüber im Klaren sein, dass Berge, Wasser, Wälder, Ackerfelder und Seen eine Gemeinschaft des Lebens bilden und dass die Ackerfelder die Lebensader der Menschen, das Wasser die der Ackerfelder, die Berge die der Wasserquellen, die Erde die der Berge und die Bäume die der Erde darstellen. Die Nutzungskontrolle und ökologische Wiederherstellung müssen den Gesetzen der Natur folgen. Wenn diejenigen, die Bäume pflanzen, sich nur um das Pflanzen von Bäumen kümmern, diejenigen, die Wasser regulieren, nur um das Wasserregulieren, und diejenigen, die Ackerfelder schützen, nur um den Schutz von Ackerfeldern, würde man sehr leicht dieses gewinnen und zugleich jenes verlieren, was letztendlich eine systematische ökologische Zerstörung verursachen könnte. Dass alle Befugnisse für die Nutzungskontrolle von Böden und Lufträumen innerhalb des Territoriums von einer einzigen Behörde ausgeübt werden, ist sehr notwendig dafür, Berge, Wasser, Wälder, Ackerfelder und Seen einheitlich zu schützen und zu sanieren.

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