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Erläuterungen zum Beschluss des ZK der KP Chinas über einige wichtige Fragen zur umfassenden Vertiefung der Reformen (10)

(German.china.org.cn)
Mittwoch, 29. Januar 2014
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5. Über die Vorantreibung der breiten, mehrstufigen und institutionalisierten Entwicklung der konsultativen Demokratie. Die konsultative Demokratie ist eine spezifische Form und die besondere Überlegenheit der sozialistischen politischen Demokratie unseres Landes. Sie ist eine wichtige Verkörperung der Massenlinien der KPCh im politischen Bereich. Die konsultative Demokratie zu fördern, wird zur Vervollständigung der geordneten politischen Beteiligung durch das Volk, zur Verstärkung der engen Beziehungen zwischen Partei und Volksmassen und zur Förderung der wissenschaftlichen und demokratischen Entscheidung beitragen.

Im Beschluss des Plenums wird die Vorantreibung der breiten, mehrstufigen und institutionalisierten Entwicklung der konsultativen Demokratie als wichtiger Inhalt der Reform des politischen Systems betrachtet. Es wird betont, unter Führung der KPCh Konsultationen in Bezug auf wichtige Fragen der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Entwicklung und auf die mit den vitalen Interessen der Massen zusammenhängenden konkreten Fragen in der ganzen Gesellschaft umfassend durchzuführen. Man muss an der Konsultation vor und während der Entscheidungsfindung festhalten. Es gilt, ein System der konsultativen Demokratie mit rationalen Verfahren und kompletten Kettengliedern aufzubauen sowie die Konsultationskanäle der Staatsorgane, der Politischen Konsultativkonferenzen, der Parteien und Körperschaften, der Organe auf Basisebene und der gesellschaftlichen Organisationen zu erweitern. Die Konsultationen in Bezug auf Gesetzgebung und Verwaltung, die demokratische Konsultation, die Konsultation zur Beteiligung an Staatsangelegenheiten sowie die gesellschaftliche Konsultation sind tiefgreifend durchzuführen. Es gilt ferner, die wichtige Funktion der Einheitsfront in der konsultativen Demokratie und die Funktion der Politischen Konsultativkonferenz des Chinesischen Volkes als wichtiger Kanal der konsultativen Demokratie voll zur Entfaltung zu bringen. Das System der Politischen Konsultativkonferenz ist zu vervollkommnen. Die Inhalte und das Verfahren der Konsultation sollen festgelegt werden. Die konsultative Demokratie soll neue Formen erhalten. Konsultationen nach Sachgebieten, zu Spezialthemen, mit unterschiedlichen Sektoren und zur Information über bereits gestellte Anträge sollen an Dynamik und Regelung gewinnen, und die Häufigkeit und Wirkung der Konsultationen sollen erhöht werden.

6. Über die Reform des Justizsystems und dessen Arbeitsmechanismus. Das Justizsystem ist einer der wichtigen Bestandteile des politischen Systems. Seit einigen Jahren sind viele Menschen unzufrieden mit der juristischen Unfairness. Die mangelhafte öffentliche Vertrauenswürdigkeit der Justiz hat in großem Maße mit dem unvernünftigen Justizsystem und Arbeitsmechanismus zu tun.

Die Justizreform zählt zu den Schwerpunkten der diesmaligen umfassenden Vertiefung der Reformen. Das Plenum hat in dem Beschluss eine Reihe neuer voneinander abhängiger Maßnahmen vorgeschlagen. Dazu gilt es, das juristische Verwaltungssystem zu reformieren, die einheitliche Verwaltung von Personal, Finanzmitteln und Material durch Volksgerichte und Staatsanwaltschaften der Provinzebene abwärts voranzutreiben und versuchsweise ein System für die von Verwaltungsbehörden angemessen unabhängige gerichtliche Zuständigkeit einzuführen. Es gilt ferner, den Mechanismus für die Befugnisausübung in der Rechtsprechung zu vervollständigen und die Rechenschaftspflicht des Vorsitzenden Richters und des Kollegialgerichts zu vervollkommnen, so dass sie Entscheidungen treffen und die entsprechende Verantwortung tragen können. Das Verfahren der Strafmilderung, der Entlassung auf Bewährung und der Haftunterbrechung zur ärztlichen Behandlung soll strikt geregelt werden. Die Mechanismen für Vorbeugung, Berichtigung und Ermittlung bei Justizirrtümern sind zu vervollständigen. Das Prinzip über den Ausschluss illegaler Beweismittel ist strikt anzuwenden. Es gilt ferner, ein System für die gesetzmäßige Abschließung von schriftlich vorgebrachten Beschwerden im Zusammenhang mit dem Gesetz und Rechtsfällen zu errichten. Das System der Umerziehung durch körperliche Arbeit soll aufgehoben werden. Das Gesetzeswerk zur Ahndung und Umerziehung als Folge von Rechtswidrigkeiten und Straftaten ist zu vervollkommnen. Diese Reformmaßnahmen sind für die Gewährleistung der unabhängigen Rechtsprechung des Gerichts und der unabhängigen gerichtlichen Untersuchung der Staatsanwaltschaft nach dem Gesetz, für die Vervollständigung des Arbeitsmechanismus der juristischen Macht mit klaren Befugnissen, für die Erhöhung der Transparenz und der öffentlichen Vertrauenswürdigkeit der Justiz und für die noch wirksamere Gewährleistung der Menschenrechte von großer Bedeutung.
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