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Erläuterungen zum Beschluss des ZK der KP Chinas über einige wichtige Fragen zur umfassenden Vertiefung der Reformen (9)

(German.china.org.cn)
Mittwoch, 29. Januar 2014
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4. Über die integrative Entwicklung von Stadt und Land. Die weder ausgewogene noch koordinierte Entwicklung von Stadt und Land ist ein hervorstechender Widerspruch bei der wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Entwicklung in unserem Land und auch ein großes und unbedingt zu lösendes Problem, um eine Gesellschaft mit bescheidenem Wohlstand allgemein zu verwirklichen und die sozialistischen Modernisierungen beschleunigt voranzutreiben. Seit der Einführung der Reformen und der Öffnung wurden in den ländlichen Gebieten umwälzende Veränderungen vollzogen. Aber die Dual-Struktur von Stadt und Land bleibt im Wesentlichen unverändert. Die ständige Vergrößerung des Entwicklungsabstands zwischen Stadt und Land hat sich nicht gründlich verändert. Um diese Probleme von Grund auf zu lösen, muss die integrative Entwicklung von Stadt und Land gefördert werden.

Das Plenum fordert in dem Beschluss dazu auf, die gegenwärtig gültigen Systeme und Mechanismen zu vervollständigen. Die zukünftige neuartige Beziehung zwischen Industrie und Landwirtschaft sowie zwischen Stadt und Land soll durch die Förderung der Landwirtschaft seitens der Industrie, die Förderung der ländlichen Gebiete durch die Städte, den gegenseitigen Nutzen von Landwirtschaft und Industrie und die Integration von Städten und ländlichen Gebieten gekennzeichnet werden. Sie soll der breiten Masse der Bauern ermöglichen, gleichberechtigt beim Prozess der Modernisierung mitzuwirken und an den Früchten der Modernisierung teilzuhaben.

Im Beschluss des Plenums werden Reformmaßnahmen zur Vervollkommnung von Systemen und Mechanismen für die integrative Entwicklung von Stadt und Land unterbreitet. So sollen erstens neue Bewirtschaftungsformen in der Landwirtschaft beschleunigt aufgebaut werden. Vor allem muss man an der grundlegenden Rolle der Bewirtschaftung durch bäuerliche Haushalte in der Landwirtschaft festhalten. Es ist anzuregen, das Recht auf die vertragliche Bewirtschaftung des Bodens auf dem offenen Markt an spezialisierte leistungsfähige Bauernhaushalte, an die von Bauernhaushalten betriebenen Farmen, an Bauerngenossenschaften und an Landwirtschaftsunternehmen zu übertragen. Wirtschaftliche Kooperationen auf dem Land sind zu fördern. Kapital aus Industrie und Handel soll ermutigt und angeleitet werden, die industrialisierte Bewirtschaftung geeigneter moderner Anbau- und Zuchtbetriebe auf dem Land zu entwickeln. Bauern ist es erlaubt, mit dem Recht auf die vertragliche Bewirtschaftung des Bodens als Kapitalbeteiligung an der industriemäßigen Bewirtschaftung teilzunehmen. Zweitens sollen Bauern noch mehr Eigentumsrechte gegeben werden. Dafür muss man vor allem das Recht der Bauern auf die vertragliche Bewirtschaftung von Boden gesetzmäßig wahren, die Rechte der Bauern als Mitglieder der kollektiven Wirtschaftsorganisationen sowie den Nießbrauch der Bauernhaushalte auf Grundstücke für ihre Wohnhäuser schützen und die Verpfändung, Bürgschaft und Übertragung in Bezug auf die bäuerlichen Wohnhäuser durch mehrere Pilotversuche mit Umsicht und sicherem Schritt vorantreiben. Drittens sollen der faire Austausch von Produktionsfaktoren und die ausgeglichene Allokation von öffentlichen Ressourcen zwischen Stadt und Land gefördert werden. Vor allem gilt es, die Rechte der Bauernarbeiter auf gleiches Entgelt bei gleicher Arbeit und eine faire Teilhabe der Bauern an Einnahmen aus dem Wertzuwachs des Bodens sicherzustellen und das System der Agrarversicherung zu vervollkommnen. Soziales Kapital wird ermutigt, in Aufbauprojekte auf dem Land zu investieren. Unternehmen und gesellschaftlichen Organisationen wird es gestattet, Unternehmen unterschiedlicher Art auf dem Land zu gründen. Es gilt ferner, eine ausgewogene Ressourcenallokation hinsichtlich der allgemeinen Schulpflicht in Stadt und Land einheitlich zu planen, das System der Grundrentenversicherung und das grundlegende System der medizinischen Betreuung und der Gesundheitsfürsorge für Bewohner in Stadt und Land zu integrieren und das System zur Absicherung des Existenzminimums in Stadt und Land einheitlich auszubauen. Es ist stufenweise zu verwirklichen, dass die grundlegenden öffentlichen Dienstleistungen in den Städten alle dort ständig ansässigen Einwohner erfassen. Die in die Städte umgesiedelten Bauern sollen ins städtische Wohnungs- und Sozialabsicherungssystem aufgenommen werden.

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