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Kommuniqué der 4. Plenartagung des XVIII. Zentralkomitees der KP Chinas (7)

(German.china.org.cn)
Mittwoch, 03. Dezember 2014
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Die Plenartagung vertritt die Ansicht, dass sich die Autorität der Gesetze auf die aufrichtige Unterstützung und den ehrlichen Glauben des Volks stützt. Die Rechte und Interessen des Volkes sind durch Gesetze zu gewährleisten und die Autorität der Gesetze ist vom Volk zu wahren. Es gilt, den Geist der sozialistischen Rechtsstaatlichkeit zur Entfaltung zu bringen, eine sozialistische rechtsstaatliche Kultur aufzubauen, die Aktivität und Initiative der ganzen Gesellschaft bei der strikten Ausübung der gesetzesgemäßen Verwaltung zu verstärken und eine gesellschaftliche Atmosphäre zu schaffen, in der die Gesetzesbefolgung als ehrenhaft und der Gesetzesverstoß als schändlich angesehen wird, damit das ganze Volk dazu gebracht wird, sich für die sozialistische Rechtsstaatlichkeit aufrichtig einzusetzen, sie bewusst einzuhalten und entschieden zu verteidigen. Die ganze Gesellschaft soll dazu motiviert werden, sich das rechtsstaatliche Bewusstsein fest zu Eigen zu machen. Es gilt, tief gehende Aufklärungsarbeit zur gesetzesgemäßen Verwaltung durchzuführen sowie die rechtsstaatliche Erziehung in das staatliche Bildungssystem und in den Inhalt des Aufbaus der geistigen Zivilisation zu integrieren. Die gesetzesgemäße Verwaltung soll auf mehreren Ebenen und in verschiedenen Bereichen vorangetrieben werden, die systematische, gesetzesgemäße und umfassende Verwaltung ist konsequent zu betreiben und bestehende Probleme sind an der Wurzel anzupacken. Auch gilt es, die gesetzesgemäße Verwaltung der Organisationen auf Basisebene sowie aller Abteilungen und Branchen zu vertiefen, die Selbstdisziplin und Selbstverwaltung der verschiedenen Träger der Gesellschaft zu unterstützen und die positive Funktion gesellschaftlicher Normen wie Bürgerkonventionen, Verhaltenskodizes der Land- und Stadtbewohner auf der Basisebene, Branchenordnungen und Statuten der Organisationen bei der gesellschaftlichen Verwaltung zu entfalten. Es gilt, das System der juristischen Dienstleistung zu vervollständigen, den Aufbau eines die Stadt- und Landbevölkerung abdeckenden Systems der öffentlichen juristischen Dienstleistung voranzutreiben, das System der Rechtshilfe zu vervollkommnen und das System für den rechtlichen Beistand durch die Justiz zu vervollständigen. Die Mechanismen zur gesetzesgemäßen Wahrung der legitimen Rechte und Interessen sowie zur Lösung von Streitigkeiten sind zu vervollständigen. Außerdem gilt es, einen Frühwarnmechanismus für gesellschaftliche Widersprüche, Mechanismen zur Äußerung von Interessen, zur Konsultation und Verständigung sowie zur finanziellen bzw. materiellen Nothilfe und sozialen Hilfeleistung aufzubauen und zu vervollständigen sowie die rechtlichen Kanäle für die Koordination der Interessen der Bevölkerung und die Gewährleistung ihrer Rechte und Interessen intakt zu halten. Das kombinierte Präventions- und Kontrollsystem für die öffentliche Sicherheit ist zu vervollkommnen und die Lebens- und Eigentumssicherheit des Volkes zu garantieren.


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