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Kommuniqué der 4. Plenartagung des XVIII. Zentralkomitees der KP Chinas (6)

(German.china.org.cn)
Mittwoch, 03. Dezember 2014
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Die Plenartagung weist darauf hin, dass Gerechtigkeit der Lebensnerv der Rechtsstaatlichkeit ist. Die Justizgerechtigkeit hat eine wichtige richtungweisende Funktion für die gesellschaftliche Gerechtigkeit; ungerechte Rechtsprechung hat fatale Folgen für die gesellschaftliche Gerechtigkeit. Es gilt, das Verwaltungssystem der Justiz und den Ablaufmechanismus der Justizbefugnisse zu vervollkommnen, das Handeln der Justiz zu standardisieren, die Kontrolle über die Handlungen der Justiz zu verstärken und sich darum zu bemühen, dass die Bevölkerung in jedem einzelnen Rechtsfall Fairness und Gerechtigkeit spürt. Die Systeme zur Gewährleistung der gesetzesgemäßen, unabhängigen und gerechten Ausübung der Gerichtsbarkeit und der staatsanwaltschaftlichen Befugnisse sollen vervollkommnet, die Systeme des Aktenvermerks, der Bekanntmachung und Ermittlung gegen die Verantwortung bei Eingriffen der führenden Funktionäre in Justizhandlungen und in die Behandlung einzelner Rechtsfälle etabliert sowie die Mechanismen zum Schutz der Erfüllung der gesetzlich verankerten Verpflichtungen des Justizpersonals aufgebaut und vervollständigt werden. Es gilt, die Verteilung der Justizbefugnisse zu optimieren und die Durchführung von Pilotversuchen zur Reform des Systems der Trennung der Gerichtsbarkeit von den Strafvollzugsbefugnissen voranzutreiben. Das Oberste Volksgericht soll Wandergerichte errichten. Es gilt, Volksgerichte und -staatsanwaltschaften, deren Zuständigkeiten über die betreffende administrative Gliederung hinausgehen, zu erforschen und einzurichten sowie ein System der Klageerhebung durch die staatsanwaltschaftlichen Behörden in öffentlichem Interesse zu erforschen und einzuführen. Es gilt außerdem, die strenge Rechtsprechung voranzutreiben, an den Tatsachen als Basis bei der Beweisführung und den Gesetzen als Richtschnur festzuhalten, die Reform der Prozessordnung, in der Verhandlung und Rechtsspruch den Mittelpunkt bilden, zu fördern sowie das System, in dem das Justizpersonal lebenslang für die Qualität der Behandlung von Rechtsfällen verantwortlich ist, und das Rechenschaftssystem zur zurückverfolgenden Ermittlung der Verantwortung bei Justizirrtümern durchzuführen. Es gilt auch, die Teilnahme der Bevölkerung an der Rechtsprechung zu gewährleisten, ihre Beteiligung an Justizhandlungen wie der Schlichtung von Streitigkeiten durch die Justiz, der juristischen Anhörung und der Behandlung brieflich oder mündlich vorgebrachter Beschwerden mit Bezug auf Rechtsstreitigkeiten zu garantieren und das System der Volksschöffen zu vervollkommnen, damit ein offener, dynamischer, transparenter und dem Volk dienlicher Justizmechanismus etabliert wird. Die juristische Gewährleistung der Menschenrechte ist zu verstärken. Es gilt, die Kontrolle über Justizhandlungen zu verstärken, das Rechtssystem, in dem die staatsanwaltschaftlichen Behörden die Kontrollbefugnisse durchführen, zu vervollkommnen, die rechtliche Aufsicht über Strafprozesse, Zivilprozesse und administrative Prozesse zu verschärfen und das System der Volkskontrolleure zu vervollkommnen. Dabei darf auf keinen Fall zugelassen werden, gesetzeswidrig Gnade vor Recht ergehen zu lassen und Rechtsfälle unter Berücksichtigung von institutionellen Beziehungen, persönlichen Verbindungen oder geldlichen Vorteilen zu behandeln.


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