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Zwei-Kind-Politik wird voraussichtlich vom obersten Gesetzgeber bewilligt

(German.china.org.cn)
Dienstag, 22. Dezember 2015
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Alle Paare in China würden dazu ermutigt, zwei Kinder zu bekommen, heißt es in einem Änderungsentwurf zum nationalen Bevölkerungs- und Familienplanungsgesetz, der am Montag Chinas oberstem Gesetzgeber zur Prüfung vorgelegt wurde.

Chinas politische Führungsspitze kündigte die allgemeine Zwei-Kind-Politik bei einem Treffen Ende Oktober an, aber sie muss noch vom Nationalen Volkskongress bewilligt werden, bevor sie rechtskräftig wird.

Es wird allgemein damit gerechnet, dass die Prüfung des Entwurfs bei Abschluss der zweimal monatlich stattfindenden Sitzung am Sonntag verabschiedet werden kann.

In dem Entwurf, der dem Nationalen Volkskongress vom Staatsrat, Chinas Kabinett, zur Prüfung vorgelegt wurde, heißt es, dass Paare mit zwei Kindern Anspruch auf einen längeren Mutterschaftsurlaub haben. Besonders geeignete Paare dürfen außerdem mehr als zwei Kinder bekommen.

Laut Entwurf soll die Zwei-Kind-Politik am 1. Januar in Kraft treten. Die gelockerte Familienplanungspolitik soll zur Lösung der Probleme im Zusammenhang mit der alternden Bevölkerung beitragen und langfristig zu einem neuen Motor für die Wirtschaft werden.

Ende 2014 lag die Anzahl der über 60-Jährigen bei 212 Millionen, das entspricht 15,5 Prozent der Gesamtbevölkerung. Davon waren rund 40 Millionen behindert oder teilweise behindert.

Die neue Zwei-Kind-Politik könnte das Wirtschaftswachstum durch die Reduzierung des Altersquotienten um 0,5 Prozent steigern, erklärte die Nationale Gesundheits- und Familienplanungskommission im November.

Die neue Politik solle bis 2050 voraussichtlich zu 30 Millionen zusätzlichen Arbeitskräften führen und den Anteil der älteren Bevölkerung um 2 Prozentpunkte senken, erklärte Wang Pei'an, stellvertretender Leiter der Kommission.

Der Entwurf verbietet außerdem Leihmutterschaft in jeglicher Form und untersagt den Kauf oder Verkauf von Sperma, Eizellen, befruchteten Eizellen und Embryos. Er erlaubt autorisierten medizinischen Einrichtungen die Durchführung von künstlichen Befruchtungen, sofern sie vorher von den Gesundheitsbehörden auf Provinzebene genehmigt wurden.

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