Im Zuge des Wirtschaftswachstums errichten immer mehr chinesische Anwaltskanzleien Niederlassungen im Ausland, um den Firmen ihres Landes beim dortigen Markteintritt rechtlich unter die Arme zu greifen.
Immer mehr chinesische Rechtsanwaltskanzleien eröffnen im Ausland Zweigstellen, die chinesischen Firmen rechtliche Unterstützung bei der Niederlassung vor Ort anbieten. Denn zahlreiche chinesische Betriebe, insbesondere klein- und mittelständische Unternehmen, expandieren im Rahmen der in den vergangenen Jahren zunehmend stärker werdenden Wirtschaftslage der Volksrepublik nach Übersee.
Dabei stoßen die chinesischen Unternehmen immer wieder auf Probleme, die oft vermieden werden könnten, hätten sie sich vor Markteintritt juristisch beraten lassen, so Li Mingquan, eine Anwältin, die seit über 15 Jahren für die Kanzlei Ying Ke in London arbeitet.
Im Jahr 2010 startete die Anwaltskanzlei ein juristisches Projekt zur Unterstützung des Markteintrittes chinesischer Firmen. „Wir recherchieren für unsere Kunden das Investitionsumfeld im Ausland und die Qualifikationen ihrer Partner. Auch informieren wir sie über die Registrierung in Großbritannien und wie man dort juristische Dokumente abfasst“, erklärt Li. Auf diese Weise können Missverständnisse vermieden und der Ärger für chinesische Betriebe minimiert werden, die sich mit der Rechtslage im Ausland nicht auskennen und der Sprache nicht mächtig sind.
Die Ying Ke Kanzlei beschäftigt mehr als 4000 Anwälte in weltweiten Büros, einschließlich den USA, Frankreich und Deutschland und ist beständig dabei, ihren juristischen Service auf den neuesten Stand zu bringen und an die rechtlichen Gegebenheiten des jeweiligen Landes anzupassen.
Die in Beijing ansässige Rechtskanzlei Jing Shi möchte ebenfalls nach Europa expandieren. „Denn viele europäische Länder unterhalten gute Wirtschaftsbeziehungen zu China und bedürfen unserer dynamischen Ökonomie“, meint Liu Honghui aus dem internationalen Büro der Kanzlei.
Der Anstieg an Rechtsfällen mit Auslandsbezug stellt auch zunehmend höhere Anforderungen an die chinesischen Richter.
Im Jahr 2013 bestritten chinesische Gerichte 5272 familienrechtliche Verfahren, in die Ausländer involviert waren. Derartige Fälle, bei denen es hauptsächlich um Scheidungen, das Sorgerecht oder Eigentumsrechte geht, nehmen laut Aussage des Obersten Volksgerichtshofes der Volksrepublik China jährlich um etwa 26 Prozent zu.
Darüber hinaus haben chinesische Seegerichte allein im vergangenen Jahr 11.224 Marinegerichtsfälle behandelt, bei denen 73 Länder und Regionen involviert waren – darunter Japan, Großbritannien und die Vereinigten Staaten.
Die Verbesserung der Qualität der Gerichtsverhandlungen sowie des juristischen Images gewinnt in diesem Rahmen zunehmend an Bedeutung, so das Oberste Gericht.