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VW-Sagitar wird ein Fall fürs Gericht

(German.people.cn)
Dienstag, 02. Dezember 2014
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Im Fall „Sagitar“ sind alle Schlichtungsversuche gescheitert. Ein letztes Gespräch zwischen Vertretern von VW und einigen aufgebrachten Autobesitzern verlief erfolglos. Letztere wollen ihr Recht nun vor Gericht einfordern.

Im Fall „Sagitar“ war von VW bisher wenig zu hören. Die Pressekonferenz im Oktober brachte der Firma nicht den erhofften positiven Effekt. Auch das Gespräch mit einigen betroffenen Autobesitzern am vergangenen Donnerstag verlief wenig erfolgreich.

„VW zeigte uns bei dem Treffen viele Technologien, um zu bestätigen, dass der Sagitar sehr sicher ist. Ich fühle mich aber hochgradig gestresst, wenn ich das Auto fahre. Ich fürchtete, dass die Räder vor mir in Beijing ankommen könnten“, sagt Herr Liu, ein Sagitar-Besitzer aus der Provinz Hebei, ironisch. „Unsere Forderung ist klar: VW muss entweder das Auto zurückrufen und uns unser Geld erstatten, oder die Längslenker an der Hinterachse ersetzen“, betont Herr Liu gegenüber den Medien.

Während sich die Autobesitzer vom Gespräch mit VW viel erhofften, benutzte die Autofirma das Treffen offenbar nur, um die Meinungen der Autobesitzer zu sammeln. Das Joint Venture VW-FAW hatte im Vorfeld lediglich versprochen, die Längslenker mit einem Bekleidungsblech zu versehen und die Garantie für die Achse auf zehn Jahre zu verlängern.

Anfang November wollten die VW-Besitzer das chinesische Hauptamt für Qualitätskontrolle und Quarantäne vor Gericht bringen, weil die chinesische Qualitätsbehörde im Fall „Sagitar“ untätig blieb. Das Erste Mittlere Volksgericht in Beijing hat sich zur Anklageerhebung bisher noch nicht geäußert.

Bis gestern Montag gingen auf der Anwaltskanzlei Jingsh in Beijing 725 Beschwerden von VW-Besitzern aus ganz China ein. Angeklagt wird diesmal jedoch nicht die Qualitätsbehörde, sondern die Firma VW-FAW und deren Händler. Sein Anwälte-Team sei zur Anklage bereit, ließ die Kanzlei verlauten. Die Anklagen würden landesweit vor den lokalen Gerichten erhoben.

„Als rechtmäßige Besitzer der von ihnen erworbenen Autos haben die Ankläger das Recht, über die möglichen Sicherheitsprobleme Bescheid zu wissen. Der Angeklagte muss gewährleisten, dass die von ihm hergestellten und verkauften Autos frei von lebensgefährlichen Risiken sind. Er hat auch die Pflicht, mögliche Risiken zu beseitigen“, so Anwalt Zhang Ren.

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