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Brüssel präsentiert Vorschlag zur Änderung seiner Antidumping- und Antisubventionsvorschriften

(German.people.cn)
Montag, 14. November 2016
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Kurz vor Ablauf der Frist zur Billigung von Chinas Marktwirtschaftsstatus plant die EU eine Modifizierung ihrer Antidumpingvorschriften. Im Zentrum der neuen Methodik stehen Sanktionen gegen Verzerrungen durch staatliche Eingriffe.

Die Europäische Kommission hat am Mittwoch ihren lange erwarteten Vorschlag präsentiert, der vor dem Hintergrund bevorstehender Änderungen im Rahmen der Welthandelsorganisation (WTO) Änderungen der Antidumping- und Antisubventionsvorschriften vorsieht.

Der Schritt erfolgt einen Monat vor dem Ende der Ablauffrist einiger Bestimmungen im Artikel 15 des Protokolls zu Chinas WTO-Beitritt.

Am 11. Dezember müssen WTO-Mitglieder die so genannte Vergleichslandmethode beenden, nach der Preisdaten eines Drittlands verwendet werden, um den Wert von Produkten aus China zu berechnen.

Laut einem erläuternden Dokument der Europäischen Kommission sollen die EU-Vorschriften als Antwort auf die obengenannte Änderung länderneutral gestaltet werden und WTO-Mitglieder nicht länger der Vergleichslandmethode unterliegen.

Diese Änderungen werden nicht dazu führen, dass irgendeinem Land, einschließlich Chinas, der Marktwirtschaftsstatus gewährt wird.

Die Kommission hat als Exekutive der EU allerdings die Option offen gelassen, in weiteren Antidumpingfällen bei „Marktverzerrungen“ internationale Herstell– und Verkaufskosten zu verwenden, was noch hinter den Verpflichtungen durch internationale Handelsregeln zurückbleiben könnte.

Laut Dokument werden „bei solchen Verzerrungen andere Vergleichswerte, die unverzerrte Herstell– und Verkaufskosten widerspiegeln, verwendet“.

Das Dokument besagt, dass beabsichtigte Änderungen alle WTO-Mitglieder betreffen, deren Wirtschaft oder Wirtschaftssektoren durch staatliche Eingriffe verzerrt werden.

Staatliche Eingriffe bestehen laut Europäischer Kommission, wenn ein Markt in einem bedeutenden Ausmaß von Unternehmen bedient wird, die „im Eigentum oder unter der Kontrolle von Behörden des Ausfuhrlandes stehen oder deren Ausrichtung von diesen Behörden festgelegt wird“.

Neben der neuen Methodik für Dumpingberechnungen schlug die Europäische Kommission auch Übergangsregelungen für bestehende Handelsschutzmaßnahmen und laufende Antidumpinguntersuchungen vor.

Das neue System würde nur für nach dem Inkrafttreten der geänderten Bestimmungen begonnene Fälle gelten. Zur Zeit des Inkrafttretens andauernde Antidumpinguntersuchungen wären weiterhin der vorhandenen Gesetzgebung unterworfen.

Die Europäische Kommission hat außerdem eine Stärkung der EU-Antisubventionsvorschriften vorgeschlagen, so dass bei zukünftigen Fällen alle Subventionen, die im Laufe einer Untersuchung zutage treten, untersucht und in die auferlegten endgültigen Zölle einberechnet werden können.

„Handel ist Europas bester Wachstumshebel. Aber Freihandel muss fair sein, und nur fairer Handel kann frei sein“, sagte Jyrki Katainen, Vizepräsident der Europäischen Kommission, zuständig für Beschäftigung, Wachstum, Investitionen und Wettbewerbsfähigkeit, auf einer Pressekonferenz.


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