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Experte: Philippinen rechtswidrig und Schiedsgericht überschreitet Kompetenz (2)

(German.china.org.cn)
Dienstag, 21. Juni 2016
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Zweitens überschreitet das Schiedsgericht seine Kompetenz. Die Verantwortung des Schiedsgerichts liegt darin, die Konflikte in Bezug auf die Auslegungen und die gültigen Bereiche des SRÜ zu lösen. Aufgrund des SRÜ umfasst die Kompetenz des Schiedsgerichts beschränkt nur die Auslegungen und die gültigen Bereiche des SRÜ betreffenden Konflikte (sieht Absatz I des Paragraphs 288). Die Frage der territorialen Souveränität des Hochlandes außerhalb des Regulierungsumfangs des SRÜ gehört natürlich nicht zur Kompetenz des Schiedsgerichts. Die Entscheidung des Schiedsgerichts über den Prozess des „Chagos Marine Protected Area“ im Jahr 2015, die im Anhang 7 des SRÜ, weißt darauf hin, dass die Frage der territorialen Souveränität des Hochlandes nicht zu den Auslegungen und zur Kompetenz des Schiedsgerichts gehört. Der Kern der von den Philippinen aufgestellten Schiedssprüche ist eine Frage der territorialen Souveränität mancher Inseln und Riffe im Südchinesischen Meer, die den Regulierungsumfang des SRÜ überschreitet und die Auslegungen und die gültigen Bereiche des SRÜ nicht betrifft. Das Schiedsgericht hat gar keine Kompetenz für die von den Philippinen aufgestellten Schiedssprüche. Darüber hinaus zählen die von den Philippinen aufgestellten Schiedssprüche zu den Angelegenheiten, die China in der Erklärung 2016 ausgeschlossen hat. Das Schiedsgericht hat wiederholt kein Recht, diese zu behandeln. Die Angelegenheiten, die China aufgrund des Paragraphs 298 des SRÜ vom Zwangsprozess ausgeschlossen hat, umfassen „die Grenzfestsetzung des Hoheitsgewässers betreffenden Konflikte“. Diese Angelegenheit stellt nicht nur die endgültige Festsetzung der Meeresgrenzen, sondern auch die Situationen während der Festsetzung der Grenz dar, die verschiedene Faktoren beispielsweise die Fragen der Stellung der betroffenen Inseln und Riffe sowie die Meeresrechte umfassen. Allerdings hat das Schiedsgericht „die Grenzfestsetzung des Hoheitsgewässers betreffenden Konflikte“ zu den „eigenen Konflikten der Festsetzung der Meeresgrenze“ ausgelegt, was den Umfang dieser ausgeschlossenen Angelegenheit erheblich reduziert und den allgemeinen Bedeutungsgehalt des Paragraphs 298 des SRÜ verletzt. Es gilt als eine falsche Auslegung der Paragraphe des SRÜ. Damit hat man sich durch den Wechsel der Begriffe Chinas Ausschließungserklärung entzogen. Dies handelt dem Systemdesign und dem eigentlichen Willen der Gesetzgebung des SRÜ vom Zwangsprozess zur Konfliktlösung zuwider, verletzt die Einheit und die Stabilität des durch das SRÜ eingerichteten Mechanismus zur Konfliktlösung und wird die auf Basis des SRÜ eingerichtete gesetzliche Ordnung der internationalen Meere hart treffen.

Zusammenfassend gesagt, hat China keine Gründe, auf die Anklage zu reagieren, weil die Philippinen zuerst das Schiedsgerichtverfahren auf illegale Weise eingeleitet haben und das zuständige Schiedsgericht in Den Haag die Machtbefugnisse überschritten hat. In Bezug darauf ist China allerdings nicht schweigsam geblieben, sondern hat durch Veröffentlichung der Dokumente den eigenen Standpunkt verdeutlicht. Dieses gilt als eine relativ angemessene Handlungsweise. In einem chinesischen Gedicht heißt es, dass Berge nicht verhindern können, dass Flüsse nach Osten laufen. Ich bin davon überzeugt, im Lauf der Zeit werden immer mehr Menschen die Ursachen des Schiedsgerichtverfahrens klar erkennen und schließlich den Standpunkt Chinas verstehen und unterstützen.

(Autor: Postdokotor in internationalen Beziehungen an der Peking-Universität, Forschungsprofessor an der Guangdong University of Foreign Studies) 


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