Gestern Montag veröffentlichte das Handelsministerium den Entwurf eines neuen Gesetzes über ausländische Investitionen. Mit dem neuen Gesetz sollen stabilere und transparentere rechtliche Rahmenbedingungen für Investoren aus dem Ausland geschaffen werden.
Bisher galten für ausländische Investitionen in China die folgenden drei Gesetze aus der Anfangszeit der Reform- und Öffnungspolitik: Das „Gesetz über Joint Ventures zwischen chinesischen und ausländischen Unternehmen“, das „Gesetz für Unternehmen mit ausländischen Investitionen“ und das „Gesetz über den Kooperationsbetrieb von chinesischen und ausländischen Unternehmen“. Die drei Gesetze werden vereinfacht als die "Drei Gesetze über ausländische Investitionen" bezeichnet und bildeten bisher die gesetzliche Grundlage für ausländische Investitionen in China.
Infolge der sozioökonomischen Entwicklung im In- und Ausland können die drei Gesetze über ausländische Investitionen die Bedürfnisse nach allseitiger und vertiefter Reform sowie nach weiterer Vertiefung der Öffnung nicht mehr befriedigen. Es ist notwendig, ein landesweit einheitliches Gesetz über ausländische Investitionen festzulegen.
„Das zukünftige Gesetz über ausländische Investitionen soll ein Gesetz zur Vertiefung der Systemreform, zur Vertiefung der Öffnung, zur Förderung der ausländischen Investitionen und zur Normierung der Verwaltung der ausländischen Investitionen sein“, erklärt Sun Jiwen, der Sprecher des Handelsministeriums.
Sun wies auch darauf hin, dass das frühere Verwaltungsmodell zur Überprüfung und Genehmigung jedes einzelnen Falls abgeschafft wurde. In Zukunft gebe es keine Verfahren zur Verwaltungsüberprüfung und -genehmigung der Verträge und Bestimmungen der Firmen mit ausländischen Investitionen.
Unabhängig davon, welche Art von Unternehmen ausländische Investoren gründen wollen, und auf welche Weise sie in China investieren wollen, gelte für alle Investoren aus dem Ausland zukünftig ein einheitliches Gesetz, so Sun.