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China beschließt neues Gesetz zur Regulierung von ausländischen NGOs

(German.people.cn)
Freitag, 29. April 2016
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Zukünftig müssen ausländische Nichtregierungsorganisationen eine Genehmigung chinesischer Behörden vorweisen. Dies geht aus einem Gesetz hervor, das von Chinas oberster Legislative am Donnerstag verabschiedet wurde.

Am Donnerstag hat der Ständige Ausschuss des 12. Nationalen Volkskongresses auf einer Sitzung ein Regulierungsgesetz für ausländische Nichtregierungsorganisationen in China beschlossen.

Das Ministerium für Öffentliche Sicherheit und örtliche Polizeidienststellen werden für die Registrierung und Regulierung von NGOs in China verantwortlich sein. NGOs, die ohne Genehmigung auf dem chinesischen Festland aktiv sind, werden bestraft.

Guo Linmao, Beamter der Kommission für rechtliche Angelegenheiten des Ständigen Ausschusses des NVKs, sagte auf einer Pressekonferenz, dass das Gesetz die Aktivitäten der ausländischen NGOs nicht einschränken werde. Es gebe auch andere Länder, die die Polizei damit betrauen, überseeische NGOs zu beaufsichtigen. Die Polizei verfüge über viele Ressourcen und habe Erfahrungen in Angelegenheiten mit Ausländern. Deshalb können sie in dieser Hinsicht für derartige Organisationen die besten Dienste leisten.

„Wir heißen auch weiterhin überseeische NGOs in China willkommen. Es gibt keinen Grund, dass sie sich wegen dem Gesetz oder der Aufsicht durch die Polizei sorgen“, so Guo.

Laut dem neuen Gesetz, das am 1. Januar 2017 in Kraft tritt, müssen sich Repräsentanzen ausländischer NGOs bei der chinesischer Polizei registrieren lassen. Diejenigen, die keine dauerhafte Niederlassungen auf dem chinesischen Festland haben und vorübergehend in China aktiv werden wollen, müssen mit chinesischen Partnern zusammenarbeiten und ihre Projekte beim Ministerium für Öffentliche Sicherheit oder bei Polizeibehörden auf Provinzebene vorlegen. Die Polizei wird NGOs während des Registrierungsprozesses hilfreich zur Seite stehen.

Um Büros in China einzurichten, müssen NGOs mehrere Kriterien erfüllen. Beispielsweise müssen sie legal außerhalb Chinas gegründet worden und in der Lage sein, selbstständig für Haftpflicht aufzukommen und müssen zudem seit mindestens zwei Jahren aktiv sein.

Zwar dürfen NGOs in Zukunft keine neuen Einrichtungen in China gründen, doch Stiftungen und Einrichtungen, welche bereits registriert wurden, werden auch weiterhin von China anerkannt.

Zhang Yong, stellvertretender Direktor der Kommission für rechtliche Angelegenheiten des Ständigen Ausschusses des NVKs, meint: „Ausländische NGOs nach dem Gesetz zu regulieren, ist Teil der Umsetung der umfassenden Rechtsstaatlichkeit Chinas. Ich glaube, dass dieses Gesetz für reibungslose und vorschriftsmäßige Aktivitäten ausländischer NGOs in China sorgen und ihre Rechtsansprüche und Interessen effektiv schützen wird.“ 

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