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China widerspricht UN-Behauptung

(German.people.cn)
Freitag, 10. Juli 2015
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Die Volksrepublik hat ein neues Staatssicherheitsgesetz erlassen. In einer Veröffentlichung dazu, spricht der UN-Hochkommissar für Menschenrechte von einer Einschränkung der Rechte und Freiheiten des Volkes. China widerspricht dieser Behauptung.

Chinas neues Gesetz zur staatlichen Sicherheit ist Anfang Juli in Kraft getreten. Der UN-Hochkommissar für Menschenrechte, Prinz Zeid Raad al-Hussein, veröffentlichte am Dienstag eine nicht allzu positive Erklärung dazu.

Er ist der Ansicht, dass das Gesetz sich auf zu viele Bereiche bezieht und das Recht und die Freiheit des Volks einschränken könne.

Die Pressesprecherin des chinesischen Außenministeriums, Hua Chunying, erklärte auf einer Presskonferenz am Donnerstag, dass der Vorwurf des UN-Hochkommissars nicht nur grundlos, sondern zudem eine Einmischung in die inneren Angelegenheiten Chinas sei. China spreche sich gegen den Vorwurf und diese äußerst unprofessionelle Vorgehensweise aus.

Gemäß Hua gilt das neue Staatssicherheitsgesetz als Grundgesetz für die nationale Sicherheit in der Volksrepublik. Es stelle ein gesamtheitliches Sicherheitskonzept dar, das alle Bereiche zur staatlichen Sicherheit beinhalte. Viele Artikel davon seien grundsätzliche Regelungen. Das grundlegende Ziel des neuen Gesetzes sei es, die Grundprinzipien und Hauptaufgaben zur staatlichen Sicherheit zu bestimmen, das System und den Mechanismus zur Wahrung der staatlichen Sicherheit festzulegen sowie die wichtigen und augenscheinlichen Probleme im Bereich Staatsicherheit auszuräumen und dadurch die Gesetzgebung zur staatlichen Sicherheit Chinas zu vervollkommnen. Die zuständigen Behörden in China werden im weiteren Verlauf zusätzliche und ergänzende Gesetze und Verordnungen ausarbeiten, um die Durchführbarkeit des neuen Staatssicherheitsgesetzes sicherzustellen.

„Ich möchte betonen, dass die Zielsetzung dieses Gesetzes darin besteht, die Interessen des Volkes zu garantieren. Die Zielsetzung des ersten Artikels des neuen Gesetzes sei es, die wesentlichen Interessen des Volkes zu schützen. Der siebte Artikel lautet, die Menschrechte zu respektieren und zu wahren sowie das Recht und die Freiheit des Volkes rechtmäßig zu schützen. Laut der Behauptung von al-Hussein schränke das Gesetz Rechte und Freiheit des chinesischen Volks jedoch ein. Seine Behauptung sei im Hinblick auf die beiden genannten Artikel jedoch „absolut grundlos und stehe auf tönernen Füßen“, so Hua weiter.

 

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