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Tibetische Himmelsbestattung wird rechtlich geschützt

(German.people.cn)
Freitag, 23. Januar 2015
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Die traditionelle Himmelsbestattung in Tibet ist erstmals gesetzlich geregelt und damit rechtlich geschützt. Der Nationale Volkskongress des Autonomen Gebiets hat am Donnerstag ein entsprechendes Gesetz erlassen.

Das neue Gesetz regelt sowohl den Ablauf der Himmelsbestattung als auch die Verwaltung der Bestattungsstätten. In der neuen Regelung ebenfalls enthalten sind Umweltvorschriften sowie die Voraussetzungen, die eine Person erfüllen muss, um als Bestatter tätig sein zu dürfen.

Damit ist die traditionelle Himmelsbestattung in Tibet erstmals gesetzlich geregelt. Laut Samdrup vom ständigen Ausschuss des Volkskongresses des Autonomen Gebiets ist das Gesetz ein Zeichen für den Respekt gegenüber den Tibetern und ihren traditionellen Bestattungsriten. Zugleich werde das Gesetz das Ritual der Himmelsbestattung besser schützen, so Samdrup.

Die Himmelsbestattung des tibetischen Volkes war seit 2005 provisorisch geschützt. Nach dem neuen nationalen Gesetz ist das Zuschauen an der Bestattungsstätte genauso verboten wie Foto- und Videoaufnahmen der Zeremonie. Video-, Text- und Bildmaterial über Himmelsbestattungen dürfen weder in Zeitungen und Zeitschriften noch im Fernsehen, Internet oder im Radio veröffentlicht werden.

Die Regierung des Autonomen Gebiets hat in den letzen Jahren 100.000 Yuan für die Renovierung der Bestattungsstätten ausgegeben. In Tibet gibt es derzeit 1638 Bestattungsstätten und 1093 Bestatter.

Die Himmelsbestattung ist in Tibet bis heute weitverbreitet. Ihre Anfänge reichen über eintausend Jahre zurück. Bei dieser Art der Bestattung wird der Leichnam zerstückelt und von den Geiern gefressen. 

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