Samsung, Microsoft und Mercedes-Benz sind eins nach dem anderen ins Visier der Ermittler von den chinesischen Wettbewerbsbehörden geraten. Die großen internationalen Konzerne müssen jetzt für deren monopolistisches Verhalten auf dem chinesischen Markt einen hohen Preis bezahlen. Die Sonderbehandlung der ausländischen Unternehmen ist in China nicht mehr zeitgemäß.
(Illustriert von Xu Jun)
Ausländischen Unternehmen genießen Sonderstellung
Während der Zeit der Reform und wirtschaftlichen Öffnung bemühte sich China mit begünstigten Bedingungen um die Einführung von ausländischen Investitionen. Das damalige Gesetz zur Aufsicht und Regulierung war jedoch nicht fehlerfrei. Deswegen genießen ausländische Unternehmen eine Sonderstellung. „Die Ermittlung gegen Microsoft von der chinesischen Regierung scheint auf den ersten Blick ein Einzelfall zu sein. Aber wenn man den historischen Hintergrund anschaut, ist es die Folge einer langjährigen Bevorzugung von ausländischen Unternehmen“, äußerte sich Bai Ming, der Vizedirektor von der Forschungsabteilung für Weltwirtschaft im Forschungsinstitut des Handelsministeriums.
Kartellrecht: die unvermeidliche Anforderung der Marktwirtschaft
„Im Westen sind die kartellrechtlichen Ermittlungen viel effektiver als in China“, sagte Bai Ming. Der Kampf gegen monopolistisches Verhalten sei die unvermeidliche Anforderung der Marktwirtschaft. China habe im Jahr 2008 sein eigenes Kartellgesetz herausgegeben, um dadurch das wirtschaftliche Verhalten zu beschränken. Die ausländischen Unternehmen verhalten sich in ihrem Heimatland bewusst vorschriftsmäßig. In China aber brauchen sie die Aufsicht und Regulierung von der Regierung.
Kampf gegen monopolistisches Verhalten durch strenge Strafe
Auf Druck der chinesischen Wettbewerbsbehörde haben mehrere ausländische Autobauer Preissenkungspläne angekündigt. Aber nur durch Preissenkungen alleine können diese Unternehmen Kartellstrafen nicht vermeiden. Wenn ein Unternehmen seine wettbewerbsbeherrschende Stellung zur Manipulation der Preise ausnutzt, soll es nach dem Kartellgesetz von den Kartellbehörden streng bestraft werden. Zusätzlich zur Enteignung des totalen Einkommens, welches durch das monopolistische Verhalten erwirtschaftet wurde, muss das Unternehmen 1 bis 10 Prozent des Vorjahresumsatzes als Geldstrafe bezahlen.
„Ob die Strafe tatsächlich eine Auswirkung nach sich ziehen kann, hängt direkt von dem Ziel und der Summe der Strafe ab“, sagte Bai. Nur wenn sich die Kosten durch das gesetzeswidrige Verhalten massiv erhöhten, wage das Monopolunternehmen es nicht mehr, das Risiko wiederholt einzugehen.