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Nukleinsäure-Test-Pflicht für Fluggäste nach China vor dem Reiseantritt

(German.people.cn)

Sonntag, 23. August 2020

  

Die chinesische Botschaft in Berlin hat am gestrigen Samstag auf ihrer Webseite eine Mitteilung über die Einführung der Nukleinsäure-Test-Pflicht für die nach China reisenden Fluggäste vor dem Reiseantritt veröffentlicht.

Aufgrund der gemeinsamen Verordnung vom Zentralamt für Zivilluftfahrt, Zollangelegenheit und Außenministerium der Volksrepublik China vom 20. Juli und deren Genehmigung sind die chinesischen Auslandsvertretungen in Deutschland beauftragt, die Einführung der Corona-Test-Pflicht ab 30. August 2020 für alle von und über Deutschland nach China reisenden Fluggäste vor Reiseantritt bekanntzumachen und durchzuführen. Alle China-Reisenden sind höflichst gebeten, Folgendes zu beachten:

I. Fluggäste, die von Frankfurt a.M. aus mit Direktflug oder Charterflug nach China reisen, können sich im Testzentrum Centogene am Flughafen Frankfurt a.M. testen lassen und dürfen danach direkt gegen Vorlage der negativen Testergebnisse bei der Fluggesellschaft an Bord gehen.

Falls die Corona-Tests aber an anderen deutschen Teststellen durchgeführt werden, müssen diese Tests innerhalb von 5 Kalendertagen vor dem Abflug nach China stattfinden und deren negativen Testergebnisse von der jeweiligen chinesischen Auslandsvertretung online zertifiziert werden, indem die Fluggäste ihre Testergebnisse mit Reisepasskopien und ausgefüllten und unterzeichneten Gesundheitserklärungen mindestens 24 Stunden vor dem Abflug, auch am Wochenende, per E-mail an chinesische Auslandsvertretungen (je nach dem Ort der Teststelle an Botschaft oder ein der 4 Generalkonsulate) schicken. Nach einem schnellen Überprüfungsverfahren bekommen die Fluggäste die Gesundheitserklärungen gestempelt zurück, ausdrucken, zum Flughafen mitnehmen und der Fluggesellschaft vor Einsteigen vorzeigen.

II. Alle Fluggäste, die von Hamburg über Frankfurt a.M. nach China fliegen, können ihre Corona-Tests im Testzentrum Centogene am Flughafen Hamburg machen lassen. Gegen Vorlage dieser Testergebnissen dürfen die Fluggäste am Flughafen Frankfurt a.M. an Bord gehen.

III. Alle Fluggäste, die von Deutschland aus, aber über ein Drittland nach China fliegen, unterliegen derselben Testpflicht und demselben Verfahren wie oben beschrieben, und müssen das gültige Dokument am Transitflughafen vor dem Flug nach China vorzeigen.

IV. Für Fluggäste, die von anderen Staaten über Frankfurt a.M. nach China fliegen, müssen die Corona-Tests in dem ersten Abflugland stattfinden und von chinesischen Auslandsvertretungen im Abflugland zertifiziert werden. Nur gegen Vorlage dieser Zertifikate dürfen die Fluggäste am Flughafen Frankfurt a.M. den Flug nach China fortsetzen.

V. Es ist unbedingt zu beachten, dass die Testergebnisse erst dann gültig sind, wenn die Tests innerhalb von fünf Kalendertagen vor dem Abflug nach China durchgeführt sind.

Die deutsche Mitteilung auf der Webseite der Botschaft finden Sie hier.

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