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Ziele und Aufgaben des Nationalen Aktionsplans für Menschenrechte in China (2012-2015) termingerecht erledigt

(German.china.org.cn)
Dienstag, 14. Juni 2016
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Das Presseamt des chinesischen Staatsbüros hat heute den Bewertungsbericht für die Durchführung des Nationalen Aktionsplans für Menschenrechte (2012-2015) in China veröffentlicht. Er besagt, dass die Ziele und Aufgaben, die der Aktionsplan forderte, termingerecht erledigt wurden.

Dem Bericht zufolge habe China von 2012 bis 2015 auf dem Entwicklungsgedanken behaart, bei dem das Volk im Vordergrund steht. Das Land habe sich bemüht, den umfassenden Aufbau einer Gesellschaft mit bescheidenem Wohlstand zu beschleunigen, und die Wirtschafts-, Gesellschafts- sowie Kulturrechte des Volkes zu sichern. China habe auch daran festgehalten, einen sozialistischen Rechtsstaat aufzubauen, die Modernisierung des Verwaltungssystems und der Verwaltungsfähigkeit des Landes zu verwirklichen sowie Bürgerrechte zu garantieren. Das Land habe auf sozialistische Kernwertvorstellungen bestanden, theoretische Untersuchungen und Ausbildungen für Menschenrechte vorangetrieben sowie Bemühungen gemacht, das Bewusstsein in der ganzen Gesellschaft zu erhöhen, Menschenrechte zu respektieren und zu sichern. Außerdem wurden internationaler Austausch und Kooperationen bezüglich der Menschenrechte auf der Basis von Gleichberechtigungen und gegenseitigem Respekt durchgeführt. Dabei habe China das internationale Menschrechtsabkommen eingehalten und die gesunde Entwicklung internationaler Menschenrechte vorangebracht. Bis Ende 2015 wurden festgelegte Ziele sowie Aufgaben des Aktionsplans termingerecht erledigt, so der Bericht. Davon seien 48 Prozent der verbindlichen Kernziffern und mehr als die Hälfte der Kernziffern vorher oder übererfüllt worden – Der Aktionsplan wurde daher allseitig durchgeführt.

Neben den verbindlichen Kernziffern, die der Aktionsplan forderte, habe die chinesische Regierung auch auf gesellschaftliche Heißthemen und Ansprüche der Bevölkerung positiv reagiert und viel Arbeit zur Förderung der Menschenrechtsgarantie geleistet: Seit 2012 wurde immer mehr Schülern erlaubt, auch an solchen Orten an der Hochschulaufnahmeprüfung teilzunehmen, die nicht identisch sind mit ihren Geburtsorten. Dadurch wurden die Bildungsrechte des Volkes besser realisiert; im Dezember 2013 wurde das System der Umerziehung durch Arbeit abgeschafft; im August 2015 wurden Häftlinge für vier bestimmte Strafen begnadigt; nach der Verabschiedung des neunten Strafrecht-Amendements wurde die Todesstrafe in Verbindung mit neun Verbrechen abgeschafft, wobei die Zahl der Todesstrafen-Verbrechen von 55 auf 46 vermindert wurde.

Nach den Vorschriften des Aktionsplans haben die nationalen Gesetzgeber und Justizbehörden, einschlägige Funktionsbehörden des Staatsrats, Massenorganisationen sowie gesellschaftliche Organisationen usw. unter der Leitung des Presseamts des Staatsbüros und des Außenministeriums den Mechanismus „Joint Conference“ gegründet, um die Durchführung, Überwachung sowie Bewertung des Aktionsplans zu koordinieren, so der Bericht weiter.

Der „Joint Conference“ Mechanismus hat im zweiten Jahreshälfte 2014 sowie im Juli 2015 bezüglich der Durchführung des Aktionsplans die Zwischen- sowie End-Bewertungen abgehalten. Der endgültige Bericht steht erst nach der Untersuchung, Bewertung und Zusammenfassung der Praxis des Aktionsplans zur Verfügung.

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