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„Sharenting“ ist nicht einfach Privatsache

(German.china.org.cn)
Donnerstag, 05. Mai 2016
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Vor Kurzem gab es die überraschenden Nachrichten, dass die Französische Nationalgendarmerie Eltern gewarnt hat, eventuell Haft- oder hohe Geldstrafen hinnehmen zu müssen, wenn sie Fotos ihrer Kinder auf Facebook veröffentlichen.

Nach französischem Datenschutzrecht können Eltern, die Fotos ihrer Kinder auf Facebook ohne deren Einverständnis veröffentlichen, zu Haft- oder Geldstrafen verurteilt werden, oder sogar von ihren Kindern, wenn sie erwachsen sind, verklagt werden, falls die Kinder der Meinung sind, dass ihre Eltern den Schutz ihrer Privatsphäre verletzt haben.

In China wird das Recht auf Privatsphäre in Artikel 2 des Deliktsrechts als separates Bürgerrecht beschrieben. Jeder, der das Recht auf Privatsphäre einer anderen Person verletzt, muss haften, einschließlich Elternteile, die die Rechte ihres Kindes verletzen. Rechtlich gesehen können Minderjährige aufgrund ihres Alters zu vielen Dingen noch keine Zustimmung geben, und im allgemeinen werden ihren Eltern oder Vormunden ihre Rechte übertragen. Und ethisch gesehen wollen Eltern niemals ihren Kindern schaden, insofern könnte man es als harte Maßnahme ansehen, sie für unschuldiges Benehmen zu bestrafen.

Doch das Besorgniserregende ist, dass viele Eltern es lieben, Fotos ihrer Kinder online zu stellen. Der neue Begriff „Over-Sharenting“ oder „Sharenting“ (eine Kombination von Sharing und Parenting), wurde 2013 für Eltern kreiert, die häufig Fotos ihrer Kinder auf SNS-Portale stellen. Es ist ratsam, dass Eltern nicht zu viele Informationen über ihre Kinder veröffentlichen, denn je mehr Information, einschließlich Fotos, man mit anderen austauscht, desto mehr Probleme könnte man für das Kind in der Zukunft schaffen. Es ist deswegen wichtig, dass Eltern sorgfältig die Vor- und Nachteile abwägen, bevor sie Fotos ihrer Kinder online stellen.

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