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Beijing hebt Einschränkungen beim Immobilienkauf für Ausländer auf

(German.people.cn)
Mittwoch, 17. Februar 2016
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Um zu verhindern, dass die Wohnpreise in die Höhe gehen, reglementiert Beijing den Immobilienkauf für Nichtbürger streng. Für Ausländer wurden die Regelungen nun gelockert. Wer eine Arbeitserlaubnis hat, ist ab sofort umgehend zum Kauf einer Wohnung berechtigt.

Ausländer, die eine Arbeitsgenehmigung und noch kein Eigentum in Beijing besitzen sind ab sofort dazu berechtigt, eine Wohnung in der Hauptstadt zu kaufen. Die Klausel, dass sie mindestens ein Jahr vor Ort gearbeitet haben müssen, wurde laut einer Meldung der lokalen Behörden aufgehoben.

Damit ist es in Beijing arbeitenden Ausländern nun einfacher möglich, Besitz zu erwerben. Zweigstellen ausländischer Firmen können ebenfalls gewerbliche Immobilien erstehen und diese als Büros nutzen, vermeldete die Kommunale Kommission für Wohnungsbau und Städtische und Ländliche Entwicklung der Stadt Beijing am Wochenende. Auch Bewohner aus Hongkong, Macau und Taiwan dürfen nun eine Wohnung in Beijing kaufen, wenn sie dort arbeiten, studieren oder in der Stadt bleiben wollen.

Die neue Regelung ist am 4. Februar in Kraft getreten.

Zuvor mussten Ausländer mindestens ein Jahr in der Hauptstadt gearbeitet haben, bevor sie das Recht hatten, ein Apartment zu erwerben. Beijing ist eine von fünf Städten der Volksrepublik, die den Erwerb von Immobilien für Nichtbürger streng reglementieren, um einen Anstieg der Wohnpreise zu verhindern.

Anfang des Monats verkündete das Ministerium für Wohnungsbau und Städtische und Ländliche Entwicklung eine neue Verordnung, um den Zugang ausländischen Kapitals zum chinesischen Wohnungsmarkt zu überholen. Im Zuge des Inkrafttretens dieser, hob Beijing die bisher bestehenden Hürden für Ausländer beim Wohnungskauf auf.

Laut Liu Siwei, einem Wissenschaftler am Beijing Real Estate Research Institut, trägt die neue Politik dem Bedarf der Wohnnutzung im Rahmen des Zieles der Stadt, zu einem Zentrum internationalen Austauschs zu werden, Rechnung.

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