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„Ehrlich und rein“: 70 Jahre deutsche Vergangenheitsbewältigung

(German.people.cn)
Freitag, 09. Oktober 2015
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Von Gao Zhuan

Wenn historische Partialvergleiche über die Vergangenheitsbewältigung in Deutschland und in Japan angestellt werden, dann fällt nichts deutlicher ins Auge als der Kontrast zwischen zwei Bauwerken: dem Denkmal für die ermordeten Juden in Europa in Berlin und dem Yasukuni-Schrein in Tokio. Das im Jahr 2005 eingeweihte deutsche Denkmal, auch Holocaust-Mahnmal genannt, verweist auf die dunkelste Epoche deutscher Geschichte und ist ein zentraler Ort der Erinnerung an die sechs Millionen europäischer Juden, die unter der Herrschaft des Nationalsozialismus ermordet wurden. Im Yasukuni-Schrein wird hingegen japanischen Kriegsgefallenen einschließlich der Hauptkriegsverbrecher, die vom 3. Mai 1946 bis zum 12. November 1948 vom Internationalen Militärgerichtshof für den Fernen Osten verurteilt wurden, alljährlich bis in die Gegenwart hinein von japanischen ranghohen Politikern gedacht. Hinsichtlich der grotesken Verrenkungen der historischen Anschauungen und politischen Handlungen dieser Politiker drängt sich der Eindruck auf, als wölbe sich der Schatten einer unbewältigten Vergangenheit noch immer auf Japans politische Arena.


Blick auf das 2005 feierlich eingeweihte Denkmal für die ermordeten Juden in Europa in Berlin


Dreiste „Show“ von militaristisch gesinnten japanischen Rechten vor dem Yasukuni-Schrein in Tokio

Bemerkenswert in diesem Zusammenhang ist die von der japanischen Regierung initiierte Herausforderung der Weltordnung in der Nachkriegszeit durch den staatlichen Kauf der Diaoyu-Inseln im September 2012. Dieser stellt einen dreisten Verstoß gegen das Völkerrecht dar. Geschichte ist Gericht. Der Cecilienhof in Potsdam ist deshalb als Denkmal in die Weltgeschichte eingegangen, weil er vom 17. Juli bis zum 2. August 1945 der Ort der Potsdamer Konferenz war. Auf dieser Konferenz wurde in Bezug auf Japan von den drei Siegermächten Großbritannien, den USA und der Sowjetunion die „Potsdamer Erklärung” beschlossen und damit das Schicksal des japanischen Kaiserreichs, das viele Länder und Regionen im asiatisch-pazifischen Raum während des Zweiten Weltkriegs in ein Inferno verwandelt hatte, besiegelt. Der „Potsdamer Erklärung“ war die „Kairoer Erklärung" vorausgegangen, die von US-Präsident Roosevelt, dem britischen Premierminister Churchill und dem Vorsitzenden der chinesischen Nationalregierung Chiang Kai-shek beschlossen worden war und die Japan zur bedingungslosen Kapitulation aufforderte. So bildete die „Potsdamer Erklärung“ ein Ultimatum zur bedingungslosen Kapitulation Japans. Das vom Mikado, dem japanischen Kaiser, in seiner Rundfunkrede am 15. August 1945 verkündete „Dekret zum Ende des Krieges“ beruht auf der „Potsdamer Erklärung“, in der in Punkt 8 deutlich festgelegt ist: „Die Bedingungen der ,Kairoer Erklärung‘ sollen erfüllt werden und die Souveränität Japans ist auf die Inseln Honschu, Hokkaido, Kyushu, Schikoku und die von uns bestimmten kleinen Inseln zu beschränken.“ Daraus geht hervor, dass die Diaoyu-Inseln, die historisch und völkerrechtlich einen Teil des Territoriums Chinas bilden, in keiner Weise zu Japans Staatsgebiet gehören. Durch ihre illegale Verstaatlichung hat die japanische Regierung von daher versucht, die hart erkämpften Ergebnisse des weltweiten antifaschistischen Krieges zu negieren.

Deutschland ist ein anderes im Zweiten Weltkrieg besiegtes Land, dessen politische und geografische Neuordnung in der Nachkriegszeit durch ein ebenfalls auf der Potsdamer Konferenz beschlossenes Dokument, nämlich das „Potsdamer Abkommen“, bestimmt wurde. Eine Darstellung einiger wichtiger Aspekte deutscher Vergangenheitsbewältigung bietet uns Einblicke in Deutschlands Umgang mit der Vergangenheit und lässt uns die gravierenden Defizite Japans erkennen.

Der renommierte französische Schriftsteller und Friedenspreisträger des deutschen Buchhandels Alfred Grosser hat einen bemerkenswerten Satz geschrieben: „Wohl nirgendwo sonst auf der Welt hat eine Gemeinschaft in vergleichbarem Ausmaß akzeptiert und gewünscht, dass die dunkle Vergangenheit in der Gegenwart eine so zentrale Stellung einnimmt.“ 70 Jahre nach dem Kriegsende besteht sowohl in der internationalen Gemeinschaft als auch in der wissenschaftlichen Forschung ein breiter Konsens, dass die Bundesrepublik Deutschland bei der Vergangenheitsbewältigung internationale Anerkennung erlangt und „ein Modell für andere Fälle der Bewältigung“ dunkler Vergangenheit entwickelt hat und oft als „Vergangenheitsbewältigungs-Exportmeister“ zitiert wird. Es sei hier betont, dass die Vergangenheitsbewältigung in Deutschland längst nicht abgeschlossen und schon gar nicht zu idealisieren ist – allein das Wort „Vergangenheitsbewältigung“ löst in Deutschland noch immer Kontroversen aus. So heißt es etwa, eine „Bewältigung“ könne nicht mit einem Mal „wirklich vollendet“ oder „endgültig erledigt werden“. Dennoch ist die Vergangenheitsbewältigung in Deutschland zweifelsohne ein gelungener und aufschlussreicher Prozess.

In seiner Außenpolitik nach der Gründung der Bundesrepublik Deutschland im Jahr 1949 setzte sich der erste Bundeskanzler Konrad Adenauer das Ziel, verloren gegangenes Vertrauen in die deutsche Politik, in ihre Zuverlässigkeit und Wertgebundenheit wiederzugewinnen und strebte nach einer raschen Entwicklung des europäischen Integrationsprozesses. Zwischen der Regierung und der Opposition bestand nach der Gründung der Bundesrepublik Deutschland schon immer ein deutlicher Konsens über die Auseinandersetzung mit der Kriegsschuld. Der sozialdemokratische Abgeordnete Carlo Schmid, einer der Väter des Grundgesetzes der Bundesrepublik, betonte: „Nationale Würde besteht auch darin, sich zu seiner Geschichte zu bekennen.“ Im Jahr 1952 schlossen Bundeskanzler Adenauer und der israelische Außenminister Moshe Sharett ein Abkommen über Entschädigungsleistungen Deutschlands für die Ermordung der Juden in der NS-Zeit, wodurch der erste Schritt auf dem langen Weg zu einer Aussöhnung zwischen Juden und Deutschen getan wurde. Nach der Barbarei der NS-Zeit signalisierte diese Vereinbarung aller Welt einen Neuanfang, der der Rehabilitierung Deutschlands den Weg bereiten sollte. Die Aussöhnung zwischen Frankreich und der Bundesrepublik Deutschland durch den deutsch-französischen Vertrag von 1963 hat Deutschlands Westintegration gefördert. In seiner berühmten Rede am 8. Mai 1985 sagte der ehemalige Bundespräsident Richard von Weizsäcker: „Erinnern heißt, eines Geschehens so ehrlich und rein zu gedenken, dass es zu einem Teil des eigenen Innern wird. Das stellt große Anforderungen an unsere Wahrhaftigkeit.“ „Wir gedenken insbesondere der sechs Millionen Juden, die in deutschen Konzentrationslagern ermordet wurden.“ Bei ihrem Japanbesuch im März dieses Jahres wies Bundeskanzlerin Angela Merkel darauf hin: „Die Aufarbeitung der eigenen Vergangenheit war Teil der Voraussetzung dafür, auch Versöhnung schaffen zu können.“ Erst durch klare Worte und sichtbare Beweise aus Jahrzehnten der deutschen Außenpolitik wuchs unter den ehemaligen Gegnern Deutschlands im Zweiten Weltkrieg langsam die Bereitschaft, das „andere“ Deutschland, wie es sich seit 1945 entwickelt hat, zu respektieren und den guten Willen anzuerkennen.

In Deutschland hat sich die Vergangenheitsbewältigung von der Nachkriegszeit bis in die Gegenwart zu einer (volks-)pädagogischen Thematik entwickelt. Der Begriff „Vergangenheitsbewältigung“ wurde in den frühen 1950er Jahren als volkspädagogisches Konzept aufgestellt. Angeregt dazu hatte unter anderem die vom Leiter der Evangelischen Akademie Berlin Erich Müller-Gangloff gestellte Forderung, sich mit „den Schatten einer unbewältigten Vergangenheit“ auseinanderzusetzen. Es geht um die Auseinandersetzung mit der jeweiligen individuellen Beteiligung am Nationalsozialismus als einem Akt individueller Selbst- und Gewissensprüfung. Der individuellen Vergangenheitsbewältigung war eine institutionell angeregte Vergangenheitsbewältigung vorausgegangen. Die Kirchen gaben damals die Orientierungshilfen: Am 19. Oktober 1945 bekannte der Rat der Evangelischen Kirche in Stuttgart „mit großem Schmerz“, dass „durch uns unendliches Leid über die Völker und Länder gebracht worden (ist). ... Wir klagen uns an, dass wir nicht mutiger bekannt, nicht treuer gebetet, nicht fröhlicher geglaubt, nicht brennender geliebt haben. Nun soll in unseren Kirchen ein neuer Anfang gemacht werden.“ Auch in Schulen und Universitäten fanden die Umerziehung, die Entnazifizierung und die Demokratisierung statt. Nationalsozialistische Inhalte in Publikationen wurden gesetzlich verboten. In allen deutschen Lehr- und Arbeitsbüchern für Geschichtsunterricht aus den Nachkriegsjahren wird „der Völkermord an den Juden“ unter der nationalsozialistischen Herrschaft tief gehend verurteilt und eine klare Mordbilanz gezogen: „Allein in Auschwitz wurden über zwei Millionen Juden umgebracht, insgesamt fielen dem Völkermord an den Juden fünf bis sechs Millionen Menschen zum Opfer.“ Darüber hinaus wird darin das Bekenntnis zur Schuld des Dritten Reichs an der Entfesselung des Zweiten Weltkriegs in Europa durch „Vernichtung Polens – Beseitigung seiner lebendigen Kraft“ festgeschrieben.

Beim Aufruf zur Selbst- und Gewissensprüfung hat sich unter anderem Heinrich Böll (1917 – 1985) als Literat und Moralist hervorgetan. Im Jahr 1947 veröffentlichte er ein Prosawerk unter dem Titel „Mit diesen Händen“. Die Erzählung beginnt: „Mit diesen Händen, die abends das Kreuzzeichen auf die Stirn deines Kindes zeichnen, hast du den Abzug des Maschinengewehrs um jene entscheidenden Millionestel Milimeter verrückt, so dass er die Stirne anderer und Unschuldiger zerschmettere“. Der Autor verwendet die Anrede „du“, um seine Zeitgenossen direkt anzusprechen. Er beschreibt die Gräueltaten und das abscheuliche Verhalten, die durch „diese Hände“ vollzogen wurden an verschiedenen europäischen Kriegsschauplätzen in Rumänien, Russland, im Atlantik und am Schwarzen Meer. Die Erzählung endet mit dem Satz: „Sie waren wie Metzgerhände, diese Hände, die dein Kind abends im Spiel mit seinem unschuldigen Mund berührt, wenn du das Zeichen des Kreuzes auf seine Stirn zeichnest.“ Der Autor geißelt hier die Sünden der heuchlerischen „Mitläufer“ und spricht für die Wahrheit. In seiner Rede zur Verleihung des Nobelpreises für Literatur im Jahr 1972 sagte Böll: „Weil dieses Volk so verachtet wurde, wollte ich auch dazugehören. Das mag sehr metaphysisch klingen. Ich war ein Gegner des Naziregimes von Anfang an, aber das bedeutet überhaupt nichts.“ Wichtig für Böll war, durch literarische Werke seine Zeitgenossen zur Kenntnisnahme der nationalsozialistischen Verbrechen und zur Reflexion über diese zu bringen und ihnen eine demokratische Läuterung zu ermöglichen.

Die Generationen sind die eigentlichen Träger kollektiver Erinnerung. Die Auseinandersetzung der NS-Vergangenheit spitzte sich durch die so genannte 68er-Generation zu. Obwohl die 68er-Bewegung heute unterschiedlich beurteilt wird, ist der Kniefall des deutschen Bundeskanzlers Willy Brandt vor dem Denkmal für die Opfer des Warschauer Ghettoaufstandes am 7. Dezember 1970 auch vor dem Hintergrund der 68-Bewegung zu sehen. Dieser Akt brachte letztendlich eine moralische Einstellung der Selbstzurechnung und ein Identitätsbewusstsein für ein „neues Deutschland“ zum Ausdruck. Die entscheidende Wende von 1989 haben viele Deutsche als Studenten, Schüler oder Kinder erlebt. Das wiedervereinigte Deutschland ist nicht mehr die „alte“ Bundesrepublik der Nachkriegszeit. Für die 89er Generation besteht nun die Aufgabe eines Wechsels von Erinnerung zu Geschichte und von Schuld zu Verantwortung. Als Kinder der beiden deutschen Staaten haben sie den glücklichen Wiederaufstieg und die krisenhafte Entwicklung in der Nachkriegszeit mitbekommen und können sowohl ein Bild der Vergangenheit festhalten als auch einen Blick für die Zukunft gewinnen. Die Vergangenheitsbewältigung wird von ihnen aus einer neuen Perspektive fortgesetzt.

Ein wichtiges Ziel aller Anstrengungen der Vergangenheitsbewältigung ist es, begangenes Unrecht juristisch aufzuarbeiten und die Möglichkeit einer Wiederholung unmöglich zu machen. Die rechtliche Ahndung von NS-Verbrechen in den ersten Jahrzehnten der Bundesrepublik Deutschland ist zwar ein sehr umstrittener Prozess, aber durch genaue wissenschaftliche Untersuchungen wurde festgestellt, dass „eine durchaus positive Bilanz gezogen“ werden konnte. Die Ermittlungsverfahren und rechtskräftigen Verurteilungen von NS- und Kriegsverbrechen wurden bereits in der Westzone begonnen und in der Bundesrepublik fortgesetzt. Allein die Edition „Justiz und NS-Verbrechen“ dokumentiert beispielsweise für den Zeitraum von 1950 bis 1958 280 Strafurteile wegen nationalsozialistischer Tötungsverbrechen. In diese Jahre fiel auch eine „Reihe aufsehenerregender Prozesse“. Darunter befanden sich Verfahren wegen Verbrechen unter anderem in den Konzentrationslagern wie Buchenwald, Sachsenhausen und Auschwitz. Die Bedeutung der Strafverfolgung von NS-Verbrechen in der Bundesrepublik liegt u. a. auch darin, dass sich das Bewusstsein von der Schrecklichkeit der NS-Verbrechen erhalten hat und dieses in eine mit der Zeit intensiver werdende Auseinandersetzung mit der Vergangenheit einmündete.

In juristischer Hinsicht gilt es darauf hinzuweisen, dass in Deutschland durch das Strafgesetzbuch (StGB) alle ehemaligen nationalsozialistischen Organisationen, Parolen, Kennzeichen und Symbole verboten sind. Verboten sind nicht nur das Verbreiten und die öffentliche Verwendung der Kennzeichen, sondern auch entsprechende Vorbereitungshandlungen, namentlich das Herstellen, das Vorrätighalten sowie das Ein- und Ausführen. Nach der aktuellen Fassung des StGB, die am 21. Januar 2015 in Kraft getreten ist, sind alle möglichen öffentlichen Äußerungen in Wort, Schrift und Bild zur Volksverhetzung (zum Hass aufstacheln, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordern) strafbar. Damit wird jeder Versuch zur revisionistischen Handlung für das Dritte Reich strafgesetzlich im Keim erstickt.

Die Wiedergutmachung bildet einen weiteren wichtigen Aspekt der deutschen Vergangenheitsbewältigung. Bei der Frage nach der Wiedergutmachung des von Deutschen und im Namen des Dritten Reichs begangenen Unrechts hat die Bundesregierung das im Jahr 1952 unterzeichnete Londoner Schuldenabkommen pünktlich erfüllt. Auch die im Abkommen mit Israel im Jahr 1952 vorgesehenen Entschädigungsleistungen hat die Bundesregierung an den Staat Israel und die Jewish Claims Conferenz, die Interessenvertretung der außerhalb Israels lebenden jüdischen Flüchtlinge, termingerecht gezahlt. Nach dem im Jahr 1952 erstmals erlassenen Bundesentschädigungsgesetz (BEG), das in den darauf folgenden Jahren umfangreich novelliert wurde, haben bis ins Jahr 2007 etwa eine Million NS-Verfolgte einmalige und laufende Leistungen erhalten. Besonders zu erwähnen in diesem Zusammenhang ist die im Jahr 2000 vom deutschen Staat und von der deutschen Wirtschaft gegründete Stiftung EVZ (Erinnerung, Verantwortung und Zukunft). Die Hauptaufgabe der Stiftung war die Entschädigung der Zwangsarbeiter der deutschen Kriegswirtschaft und ihre Arbeit wurde erst vor wenigen Jahren abgeschlossen. Die Stiftung EVZ bezeichnet sich als Ausdruck der fortbestehenden politischen und moralischen Verantwortung von Staat, Wirtschaft und Gesellschaft für das nationalsozialistische Unrecht und gegenüber seinen Opfern. So ist auch mit dem Abschluss der Entschädigungsarbeit bei der Wiedergutmachung in moralischer Hinsicht kein Schlussstrich gezogen.

In der japanischen Geschichte neuester Zeit fehlt das oben dargestellte Spektrum der Vergangenheitsbewältigung in verschiedenen Dimensionen nahezu komplett. Ein chinesischer Sinnspruch lautet: Mit den Menschen als Spiegel erkennt man seine Vorzüge und Mängel. Japan sollte sich an Deutschland in dieser Hinsicht ein Beispiel nehmen und sich ernsthaft mit seiner dunklen Vergangenheit auseinandersetzen.

 

(Quelle: China Heute)

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