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Online-Verkaufsverbot für Drohnen

(German.people.cn)
Dienstag, 01. September 2015
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Um die Sicherheit im Luftraum im Hinblick auf die bevorstehende Militärparade zu gewährleisten, wurde der Online-Verkauf von Drohnen und anderen Luftfahrtprodukten in China vorübergehend verboten.

Vor dem Hintergrund der Militärparade, die am Donnerstag in der chinesischen Hauptstadt Beijing stattfindet, wurden die Haupt-Online-Shoppingplattformen aufgerufen, den Verkauf von unbemannten Flugobjekten – sogenannten Drohnen – vorläufig auszusetzen.

Taobao.com gab vergangene Woche in einer Mitteilung bekannt, dass es vom Ministerium für Öffentliche Sicherheit aufgefordert wurde, den Verkauf von Drohnen und Luftfahrtprodukten bis Freitag nach der Parade einzustellen.

Auch andere E-Commerce-Plattformen wie JD.com haben derartige Weisungen erhalten.

Den Besitzern von Modellflugzeugen ist es vom 22. August bis zum 4. September strengstens untersagt, ihre Fluggeräte, egal ob zu Werbezwecken oder im Rahmen von Freizeit- und Sportaktivitäten, in einem Radius von 300 Kilometern um den Tiananmen Platz herum steigen zu lassen.

Wenn man auf den Online-Shoppingplattformen das Schlagwort „unbemannte Luftfahrzeuge“ eingibt, werden keinerlei Sucherergebnisse angezeigt. Wenn Besucher den genauen Namen einer spezifischen Drohne eingeben, bekommen sie Informationen zum Produkt, können jedoch keine Bestellung tätigen.

Da das Verkaufsverbot auf einen recht kurzen Zeitraum begrenzt ist, wird es den Drohnen-Herstellern zufolge keine großen Auswirkungen auf ihr Geschäft haben.

Yu Shengxin, Sales-Manager bei Shenzhen Jiuxing Tianli Technology Co, kommentiert das Verkaufsverbot folgendermaßen: „Da vor allem der Export unserer Drohnen-Produkte einen großen Prozentsatz unseres Gesamtumsatzes ausmacht, sind wir ob des Verkaufsverbots nicht sonderlich besorgt.“

Ein ebenfalls in Shenzhen ansässiger Drohnen-Hersteller namens Rapoo Technology sagte der Securities Times gegenüber, dass ihn das Verbot wenig tangiere, zumal der Offline-Verkauf von Drohnen-Produkten nur in Beijing beschränkt wurde und in anderen Städten regulär weiter gehe. Auch dürfe ja der Online-Verkauf am Freitag bereits wieder aufgenommen werden. 

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