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Öffentliche Fitnessgeräte: wer ist für die Wartung zuständig?

(CRI)
Dienstag, 11. November 2014
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Öffentliche Fitnessgeräte müssen nach ihrer Aufstellung gepflegt und gewartet werden. Nur so können sich die Nutzer bequem und sicher fit halten.

Der Lack fällt ab, Rost hat sich gebildet, sogar einige Teile fehlen…Viele öffentliche Fitnessgeräte in Beijing sind außer Betrieb, weil sie nicht gewartet und gepflegt werden. Bei einigen besteht sogar die Gefahr, sich zu verletzen. Aber wer soll sich eigentlich darum kümmern? Viele Menschen würden gerne in der Nähe ihrer Wohnungen etwas für ihre Gesundheit tun. Deswegen erwarten sie, dass diese Fitnessanlagen in Schuss gehalten werden und so ihre Sicherheit gewährleistet wird.

In einem Beijinger Wohnbezirk haben die meisten Fitnessanlagen Rost angesetzt. Bleche stehen ab und drohen sogar abzubrechen. Deswegen macht sich Frau Zhang sich große Sorgen um ihre Sicherheit beim Training: „Am Anfang habe ich mich sehr über die neu installierten Fitnessanlagen vor unserem Haus gefreut. Sie waren sehr praktisch und wir konnten uns bequemer körperlich fit halten. Aber nur wenige Jahre später sind die Anlagen so beschädigt, dass ich neulich um ein Haar gestürzt wäre, als ich mit einem Gerät Drehübungen machen wollte."

Doch wer ist eigentlich zuständig, falls öffentliche Fitnessgeräte eine Reparatur benötigen? Viele Hausverwaltungen sind der Meinung, dass die Bauträger dafür finanziell aufkommen sollten. Sonst hätten die Verwaltungen auch nicht das Geld für die Pflege der Geräte. Für manche Verwaltungen ist es aber schwierig, sich an den Bauträger zu wenden. Oftmals sind Wohnbezirke über die Jahre von verschiedenen Hausverwaltungen betreut worden. Daher ist teilweise nicht klar, wie man den Bauträger erreichen kann.

Nachbarschaftskomitees können oft für Pflege und Wartung nicht aufkommen - auch hier ist es eine Frage des Geldes. Komiteemitarbeiter können höchstens die Hersteller kontaktieren, wenn sich die Geräte noch in der Gewährleistungsfrist befinden. Bei abgelaufener Frist muss man zuerst bei der vorgesetzten Behörde einen Antrag stellen. Wenn es sich nur um eine kleine Reparatur handelt, kann aber meist schnell Abhilfe geschaffen werden. Wenn die Beschädigung groß ist, dauert es oft länger.

Das lokale Sportamt ist der Ansicht, dass sich die zuständige Aufsichtsbehörde und die Bewohner gemeinsam um die sorgfältige Pflege der Fitnessgeräte kümmern sollten.

Laut Gesetz ist der Besitzer oder der Verwalter für die Instandhaltung öffentlicher Anlagen zuständig. Im Fall der Fitnessgeräte müsste man also zuerst feststellen, wem diese gehören oder wer sie verwaltet. Wenn Besitzer und Verwalter unterschiedliche Parteien sind, sollten beide Seiten eine Regelung finden, um zu gewährleisten, dass Gerätebenutzer, die sich verletzen, auch Schadensersatz bekommen.

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