Früher mit offenen Armen empfangen, heute bei der chinesischen Regierung unerwünscht: Ausländische Fahrzeughersteller werden es in Zukunft schwierig haben, in China zu investieren und neue Joint Ventures zu gründen.
Am Dienstag veröffentlichte die chinesische Staatliche Kommission für Entwicklung und Reform (NDRC) den überarbeiteten Entwurf Guidance Catalogue of Industries for Foreign Investment, einen branchenbezogenen Lenkungskatalog für Auslandsinvestitionen. Gemäß dem Entwurf wird die Herstellung von Kraftfahrzeugen den Industrien zugeordnet, zu denen ausländische Unternehmen nur beschränkten Zugang haben. Dabei handelt es sich nicht nur um die Herstellung von normalen Fahrzeugen, sondern auch um Fahrzeuge für besonderen Zweck sowie Motorrädern
Laut dem Katalog darf ein ausländischer Investor in China maximal zwei Gemeinschaftsunternehmen, die ähnliche Produkte (Passagierfahrzeuge, Nutzfahrzeuge und Motorräder) herstellen, gründen. Die Beteiligung der ausländischen Seite an einem Gemeinschaftsunternehmen darf nicht mehr als 50 Prozent sein.
In der Version von 2007 war die Fahrzeugherstellung im Katalog noch unter den empfehlenswerten Industrien aufgeführt. Vier Jahre später wurde sie weder bevorzugt noch benachteiligt behandelt. Jetzt ist sie in die Liste der einzuschränkenden Industrien aufgenommen worden.
Der Katalog, zu dem die Bevölkerung nun ihren Kommentar abgeben kann, gelte als Referenz für die NDRC bei der Genehmigung von Projekten, sagte Autobranche-Berater Zhang Zhiyong. Die oben genannte Änderung zeigt die Stellung der Auslandsinvestitionen in der Autobranche innerhalb der chinesischen Regierung: Die Tür für ausländische Investoren, die in China Joint Ventures im Bereich Fahrzeugfertigung gründen wollen, ist ab jetzt nur noch einen Spalt breit offen.