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Das US-amerikanisch inszenierte Theater um die „Zwangsarbeit“: „Hausordnung“ wird zum Völkerrecht

(German.people.cn)  Montag, 03. August 2026

  

Von Wang Xigen und Peng Yixuan

Unter dem Vorwand angeblicher „Zwangsarbeit“ erheben die Vereinigten Staaten zusätzliche Zölle auf Waren aus 60 Volkswirtschaften, darunter China, ohne jedoch Beweise vorzulegen, dass diese Wirtschaften gegen konkrete Verpflichtungen aus internationalen Verträgen verstoßen haben. Es gibt auch keine unabhängige Prüfung durch irgendeine internationale Institution, sondern die Handelssanktionen stützen sich allein auf das einseitige Urteil der US-Regierungsbehörden hinsichtlich „unangemessenen“ und „den US-amerikanischen Handelsinteressen schadenden“ Verhaltens. Dabei zielt die US-Seite nicht auf den Schutz internationaler Regeln ab, sondern nutzt ihre Marktmacht und die Zollkeule, um ihre innenpolitischen Interessen als internationale Pflichten zu tarnen, die andere Länder akzeptieren müssen, und auf diese Weise die US-amerikanische „Hausordnung“ zu Völkerrecht zu erklären.

In der Ablehnung der Zwangsarbeit ist sich die internationale Gemeinschaft einig. Die Feststellung von Zwangsarbeit unterliegt jedoch strengen und eindeutigen völkerrechtlichen Standards. Gemäß dem „Übereinkommen über Zwangs- oder Pflichtarbeit, 1930“ der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) bezeichnet Zwangsarbeit „jede Art von Arbeit oder Dienstleistung, die von einer Person unter Androhung irgendeiner Strafe verlangt wird und für die sie sich nicht freiwillig zur Verfügung gestellt hat“. Somit ist bei der Beurteilung, ob Zwangsarbeit vorliegt oder nicht, jeweils das konkrete Arbeitsverhältnis ausschlaggebend – mit den zwei zentralen Prüfkriterien: Gibt es gegen den Arbeitnehmer eine Strafandrohung und verrichtet er seine Tätigkeit wirklich freiwillig?

Die US-Seite bedient sich hingegen Section 301 des „Trade Act of 1974“, um arbeitsrechtliche Fragen auf internationaler Ebene kurzerhand in US-amerikanisches Handelsrecht zu überführen. Selbst wenn ein Land ein umfassendes Verbot von Zwangsarbeit durch entsprechende Gesetzgebung, Strafverfolgung und behördliche Aufsicht durchgesetzt hat, wird sein Verhalten von der US-Seite trotzdem als „unangemessen“ abgestempelt und mit Strafzöllen belegt – allein, weil dessen institutioneller Rahmen nicht den von den Vereinigten Staaten selbst gesetzten Standards entspricht. So wird die Erfüllung internationaler Verpflichtungen still und heimlich durch die Einhaltung US-amerikanischer Standards ersetzt, wodurch eine arbeitsrechtliche Angelegenheit auf internationaler Ebene zu einem bloßen Instrument zur Wahrung US-amerikanischer Handelsinteressen verkommt.

Der gesamte Prozess – von der Einleitung der Ermittlungen über die Festlegung von Standards und die Auswahl von Beweismitteln bis hin zur Fällung des Urteils und der Verhängung von Strafen – liegt vollständig in der Hand der US-Verwaltungsbehörden. Die Vereinigten Staaten legen die Regeln fest, interpretieren die Fakten und ziehen die Schlussfolgerungen genauso, wie sie anschließend auch die Zölle verhängen. Die sogenannten Untersuchungen sind in Wirklichkeit nichts anderes als Verwaltungsverfahren, in denen die US-Behörden gleichzeitig als Kläger, Richter und Henker auftreten.

Ein solches Vorgehen untergräbt die auf der Welthandelsorganisation basierende multilaterale Handelsordnung massiv. Die US-Seite ersetzt multilaterale Prüfungen durch Urteile ihrer eigenen Behörden. Weil der institutionelle Rahmen anderer Länder zur Bekämpfung von Zwangsarbeit den „Anforderungen nicht genügt“, verhängt sie direkt Strafzölle. Damit behandelt sie Streitigkeiten, die gemeinsamen Regeln unterliegen, als vollständig von den Vereinigten Staaten selbst zu entscheidende unilaterale Angelegenheit. Das Vorgehen der US-Seite ist ohne rechtliche Grundlage in der internationalen Rechtsordnung, entbehrt jeglicher juristischer Rechtfertigung und verstößt gegen den allgemeinen Willen der internationalen Gemeinschaft. Selbst die Verbündeten der Vereinigten Staaten lehnen diese Machenschaften einhellig ab. So haben sich Australien, Neuseeland, Brasilien, die Europäische Union, Japan und Südkorea alle gegen die US-amerikanischen Praktiken ausgesprochen.

Wahres Völkerrecht beruht auf der Gleichheit der Staaten, dem Konsensprinzip und multilateralen Verfahren. Das nationale Recht eines jeden Landes kann nicht einfach nur aufgrund einer überlegenen Marktmacht des Landes automatisch für andere Länder völkerrechtlich bindend werden. Die rechtlichen Schritte der Vereinigten Staaten wegen angeblicher „Zwangsarbeit“ sind in Wahrheit nichts anderes als die Anmaßung, nationales Recht an die Stelle des Völkerrechts zu setzen, eine Aushöhlung multilateraler Regeln durch einseitige Sanktionen und der vergebliche Versuch, eine hegemoniale Ordnung zu errichten, in der die Vereinigten Staaten selbst die Standards setzen, Urteile fällen und Strafen verhängen, während alle übrigen Länder sich unterwerfen müssen. Daher ist es notwendig, die wahre Natur der US-amerikanischen Machenschaften klar zu durchschauen, die Mechanismen der globalen Governance zu verbessern und die auf dem Völkerrecht basierende Ordnung der internationalen Beziehungen mit aller Kraft zu verteidigen.

(Zu den Autoren: Wang Xigen ist Direktor des Instituts für Menschenrechte an der Huazhong University of Science and Technology, das als National Human Rights Education and Training Base fungiert, Dekan der juristischen Fakultät derselben Universität sowie Distinguished Professor im Rahmen des Changjiang Scholars Program. Peng Yixuan ist außerordentliche Professorin an der Juristischen Fakultät der Wuhan University of Technology.)

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