30-07-2026
Von Wang Xigen und Peng Yixuan
Am 23. Juli veröffentlichte der US-Handelsbeauftragte eine Mitteilung, wonach er auf Grundlage der Section 301 des „Trade Act 1974“ unter dem Vorwand angeblicher „Zwangsarbeit“ gegen Dutzende Länder und Regionen zusätzliche Zölle von 10 bis 12,5 Prozent erhebt. Damit setzen sich die Vereinigten Staaten über Handelsregeln hinweg und instrumentalisieren unbelegte Vorwürfe der Missachtung von Menschenrechten direkt zur Unterdrückung anderer mithilfe von Zöllen. Ob es diese sogenannte „Zwangsarbeit“ tatsächlich gibt, entscheiden allein Fakten und Beweise, nicht aber politische Beurteilungen. Für die US-Seite steht die Schuld jedoch im Vorhinein schon fest, weshalb sie Unternehmen zwingt, das Gegenteil zu beweisen. Unter dem Deckmantel sogenannter Menschenrechtsprüfungen mischt sie sich rücksichtslos in die Arbeits- und Industriepolitik sowie die Entwicklungsmodelle anderer Staaten ein. Dieses als Menschenrechtsschutz getarnte Schauspiel der Vorverurteilung ist in Wahrheit nichts anderes als eine grobe Einmischung in die Angelegenheiten anderer Länder.
Die Vereinigten Staaten stuften zunächst bestimmte Regionen, Branchen und sogar mit ihnen über Lieferketten verbundene Unternehmen als sogenannte „Hochrisiko“-Akteure ein. Auch ohne konkrete Rechtsverstöße müssen die Unternehmen dann ihre Produkte, Rohstoffe, Bauteile und sämtliche Stufen der Lieferketten zurückverfolgen. Selbst nach der Vorlage umfangreicher Beweise kann jede noch so kleine Abweichung von den durch die US-Seite diktierten Vorgaben zu einer Einstufung als unzureichende Beweislast führen. Die Vereinigten Staaten betreiben hier keine Aufklärung von Tatsachen, sondern nötigen die Unternehmen anderer Länder durch Vorverurteilungen dazu, anschließend selbst ihre Unschuld zu beweisen. Zudem fällt die US-Seite auf der Grundlage von Einzelfällen Pauschalurteile und setzt bruchstückhafte Informationen an die Stelle umfassender Untersuchungen: Vereinzelte anonyme Aussagen, weitergereichte Unterlagen, spekulative Berichte und sogar Informationen, die vor Ort gar nicht überprüft wurden, werden zur pauschalen Beurteilung einer ganzen Region, Branche oder sogar eines gesamten Landes hochstilisiert. Wenige isolierte Einzelinformationen werden zu einer sogenannten „Beweiskette“ zusammengebastelt, um bestimmten Regionen und Branchen den Stempel angeblicher „Zwangsarbeit“ aufzudrücken.
Noch absurder sind die ganz offen praktizierten Doppelstandards der US-amerikanischen Prüfverfahren. Jegliches die vorgefasste Anklage stützendes Material wird bereitwillig akzeptiert, selbst wenn dessen Herkunft unklar ist und seine Entstehung auf fragwürdigen Methoden beruht. Material, das hingegen belegt, dass die Arbeiter freiwillig tätig sind, entlohnt werden und ihre Lebenssituation verbessern, wird willkürlich abgelehnt. Die Vereinigten Staaten nutzen die Prüfung von Menschenrechten als Vorwand, um durch willkürliche Beweiskriterien und den Missbrauch von Marktzugangsbeschränkungen ausländische Unternehmen unter Druck zu setzen und so die Entwicklung ganzer Branchen zu behindern.
Dieses anmaßende Interventionsgebaren verletzt die unmittelbaren Interessen der breiten Arbeitnehmerschaft und das Recht der Entwicklungsländer auf gleiche Entwicklungschancen. Die Industrie ist die Basis für Arbeit und Beschäftigung. Ein stabiler Produktions- und Geschäftsbetrieb ist die entscheidende Voraussetzung für die Umsetzung von Recht auf Arbeit. Auf der einen Seite behaupten die Vereinigten Staaten, Arbeiter zu schützen, auf der anderen Seite zerstören sie durch Zölle und Marktabschottung jedoch deren Beschäftigungsgrundlage; die US-Seite schreibt sich die Menschenrechte auf die Fahne und beraubt die Menschen anderer Länder gleichzeitig der Chance, ihre Lebensbedingungen aus eigener Kraft heraus zu verbessern. Ihre Menschenrechtsrhetorik und ihr tatsächliches Handeln stehen sich diametral gegenüber.
Das oberste Menschenrecht ist ein glückliches Leben der Bevölkerung. Die Menschen aller Länder besitzen das Recht, selbstständig einen Entwicklungsweg zu wählen, der auf den nationalen Gegebenheiten basiert. Doch die US-Seite baut auf der Grundlage politisch motivierter Spekulationen ohne jede Faktenbasis rücksichtlos Marktschranken auf. Menschenrechte dürfen nicht als Instrument hegemonialer Machtpolitik dienen, noch weniger dürfen sie zu einem Werkzeug zur Unterdrückung verkommen. Kein Staat hat das Recht, sich unter dem Deckmantel angeblicher Menschenrechte in die inneren Angelegenheiten anderer Länder einzumischen und den Menschen dort ihr legitimes Recht auf Entwicklung und ein besseres Leben zu nehmen.
(Zu den Autoren: Wang Xigen ist Direktor des Instituts für Menschenrechte an der Huazhong University of Science and Technology, das als National Human Rights Education and Training Base fungiert, Dekan der juristischen Fakultät derselben Universität sowie Distinguished Professor im Rahmen des Changjiang Scholars Program. Peng Yixuan ist außerordentliche Professorin an der Juristischen Fakultät der Wuhan University of Technology.)