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China schreibt Inhaltskennzeichnung für Kurzvideos vor

(German.people.cn)  Mittwoch, 13. Mai 2026

  

Chinas Regulierungsbehörde für den Cyberspace hat Online-Plattformen angewiesen, die Kennzeichnung von Inhalten bei Kurzvideos zu vereinheitlichen. Ersteller müssen offenlegen, ob die Inhalte fiktive Elemente oder KI-generiertes Material enthalten.

Den Angaben des Büros der Zentralen Kommission für Cyberspace-Angelegenheiten zufolge müssen die Plattformen die Inhaltskennzeichnung zu einem verpflichtenden Schritt machen, bevor ein Kurzvideo veröffentlicht werden kann. Wer Kurzvideos hochlädt, wird verpflichtet, eine Kennzeichnung aus einer Liste verbindlicher Kategorien auszuwählen.

Diese Maßnahme erfolgt vor dem Hintergrund wachsender Besorgnis über fingierte und irreführende Online-Inhalte, darunter inszenierte Videos und KI-generiertes Material, die die Grenze zwischen Fakt und Fiktion verwischen können.

Nach Vorgabe der Regulierungsbehörde müssen die Plattformen klare Kennzeichnungen verwenden, die sich auf die Authentizität der Inhalte beziehen, und dabei offenlegen, ob Kurzvideos „fiktive oder dramatisierte Inhalte“, „KI-generierte Inhalte“, „Marketinginformationen“, „wiederveröffentlichte Inhalte“ oder „persönliche Meinungen“ enthalten.

Für Kurzvideos, die Ereignisse aus dem realen Leben dokumentieren, ist es möglich, die Option „keine Kennzeichnung erforderlich“ zu wählen. Diese Kennzeichnung wird auf der Videoseite nicht öffentlich angezeigt.

Seit Januar haben die Behörden im Rahmen einer umfassenderen Kampagne zur Regulierung dieses Sektors über 520.000 illegale Kurzvideos, darunter inszenierte oder fingierte Inhalte, entfernt und gegen mehr als 68.000 Benutzerkonten Strafen verhängt.

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