Ein Vertreter des chinesischen Handelsministeriums hat kürzlich zum Endurteil über die Antidumping-Untersuchungen gegen Weinbrand aus der EU Journalistenfragen beantwortet.
Sollten die Ermittlungsbehörden die Preisverpflichtungen der betreffenden Exportunternehmen akzeptieren, wonach die künftigen Ausfuhrpreise nicht unter einem bestimmten Niveau liegen, würden für die Ausfuhren keine Antidumpingzölle erhoben, so der Vertreter.
Er fügte hinzu, bei dem Weinbrand-Fall hätten die betreffenden Branchenverbände und Unternehmen der EU rechtzeitig Preisverpflichtungsanträge eingereicht. Die chinesischen Ermittlungsbehörden stellten nach der Überprüfung gemäß dem Gesetz fest, dass die Anträge von 34 Unternehmen den gesetzlichen Anforderungen entsprechen, und kamen zu dem Schluss, sie anzunehmen.
Produkte dieser Unternehmen, die nach China exportiert werden, unterlägen keinen Antidumpingzöllen, falls sie die entsprechenden Verpflichtungen erfüllten, so der Vertreter des chinesischen Handelsministeriums.