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Außenministerium: Antrag über Demarkierung von Außenfestlandsockel darf sämtliche Interessen internationaler Gemeinschaft nicht schädigen

(CRI)  Freitag, 28. Juni 2024

  

Der Antrag über eine Demarkierung des Außenfestlandsockels darf die sämtlichen Interessen der internationalen Gemeinschaft nicht schädigen.

Dies betonte die Sprecherin des chinesischen Außenministeriums, Mao Ning, am Donnerstag vor der Presse in Beijing.

Der entsprechende Antrag eines jeden Landes müsse streng das in dem „UN-Seerechtsübereinkommen“ (SRÜ) festgelegte Prinzip über das gemeinsame Eigentum der Menschheit einhalten und die internationalen Meeresbodengebiete nicht beschädigen, so Mao weiter.

Zum Antrag Japans über Ogasawara erklärte die Sprecherin weiter, das Komitee über Demarkierung des Festlandsockels habe 2012 bereits bezüglich eines entsprechenden japanischen Antrags über Ogasawara revidierende Vorschläge vorgelegt. Bis jetzt habe Japan nicht nur nicht entsprechend den Vorschlägen den Antrag revidiert, sondern auch einseitig betreffende Ansprüche ausgebaut. Diese Handlungsweise laufe der genannten Konvention sowie der internationalen Praxis zuwider.

Meldungen zufolge hatte die japanische Regierung am 25. Juni auf einer Kabinettssitzung beschlossen, den Festlandsockel in den Gewässern von Ogasawara um 120.000 Quadratkilometer auszubauen.

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