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Regierung zieht die Steuerschraube an

(German.people.cn)
Donnerstag, 11. Dezember 2014
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Ausländische Firmen in China müssen sich auf einen härteren Kurs der Steuerverwaltung gefasst machen. Der Behörde ist besonders die gängige Praktik der Gewinnverlagerung ein Dorn im Auge.

China wird ein umfassendes System zur Überwachung der Profitabilität von ausländischen Firmen einrichten, um zu verhindern, dass diese ihre Steuern hinterziehen. Dies gab die staatliche Steuerverwaltung am Dienstag bekannt. Die Ankündigung ist eine von mehreren Maßnahmen gegen die Steuerflucht, mit denen die Volksrepublik ihre Interessen als weltweite Top-Destination für ausländische Direktinvestitionen zu schützen versucht.

Das neue System werde es der Steuerverwaltung erlauben, Einsicht in Informationen über die Profitabilität von ausländischen Unternehmen zu erhalten und Informationstechnologie einzusetzen, um „gezielte Aktionen“ gegen Firmen unternehmen zu können, die ihre Profite ins Ausland verlagern wollen, erklärt Zhang Zhiyong, der Vizeleiter der staatlichen Steuerverwaltung.

Einen Vorgeschmack auf die zukünftige Praxis erhielten die ausländischen Unternehmen in China vergangene Woche, als die Regierung Microsoft zu einer Steuernachzahlung in Höhe von 140 Millionen US-Dollar verdonnerte. Der amerikanische Internet-Riese bestreitet jedoch den Vorwurf der Steuerhinterziehung.

An ihrem Treffen im australischen Brisbane im November haben sich die Präsidenten der G-20 darauf geeinigt, die grenzüberschreitende Zusammenarbeit gegen die Steuerflucht zu intensivieren. Als konkrete Maßnahmen wurden die Optimierung der internationalen Steuergesetze sowie der vermehrte Austausch von Steuerinformationen zwischen den einzelnen Ländern vereinbart.

Experten schätzen, dass den chinesischen Behörden durch die Steuerflucht und Steuerhinterziehung ausländischer Unternehmen jedes Jahr Einnahmen in Höhe von mindestens 30 Milliarden Yuan (4,9 Milliarden US-Dollar) entgehen.

Eine gängige Praxis zur Steuerumgehung sind interne Leistungsverrechnungen: Eine Mutterfirma verkauft ihr Produkt oder ihre Dienstleistung an eine Tochtergesellschaft im Ausland zu einem Preis, der unter den Herstellkosten liegt. Durch diese Praxis entsteht der Muttergesellschaft scheinbar ein Verlust, tatsächlich aber handelt es sich um einen Profit, weil am Standort der Tochtergesellschaft niedrigere Steuersätze gelten.

Matthew Mui von der Wirtschaftsprüfungsfirma PricewaterhouseCoopers führt die Praktik der Gewinnverlagerung auf die international unterschiedlichen Steuergesetze zurück. International einheitliche Steuerstandards mit klaren und detaillierten Vorschriften seien unerlässlich, um die bestehenden Grauzonen zu minimieren, so Mui.

Im August 2013 hat China als letztes Mitglied der G20 die Konvention über die gegenseitige Amtshilfe in Steuerangelegenheiten unterzeichnet. Das Abkommen wurde im Jahr 1988 von der Organisation für Entwicklung und wirtschaftliche Zusammenarbeit (OECD) ausgearbeitet. Mit Chinas Unterzeichnung haben die größten Volkswirtschaften der Welt nun endlich ein Instrument in der Hand, um den automatischen Austausch von Steuerinformationen in die Tat umzusetzen. Am G20-Gipfel in Beijing im Jahr 2016 wird dieses Thema ganz oben auf der Agenda stehen.

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