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Gesundheitsprogramme im TV: Nicht mehr alles erlaubt

(German.people.cn)
Mittwoch, 15. Oktober 2014
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Wenn Ärzte in Fernsehsendungen Medikamente anpreisen, kann das zu Anwendungen führen die böse enden können. Nach einem Boom von Gesundheitssendungen in den letzten Jahren verschärft die zuständige chinesische Behörde die Regeln für die Fernsehprogramme.

Chinas höchster Aufpasser für Fernsehsendungen hat die Kontrollen für Produktionen von gesundheitsbezogenen Fernsehprogrammen verschärft. Der Schritt solle dafür sorgen, dass die Zuschauer mit besseren und wissenschaftlicheren Informationen versorgt werden.

Das Staatliche Amt für Presse und Verlagswesen, Radio, Film und Fernsehen setzte am Dienstag einen Rundbrief in Umlauf, wonach solche Programme nur von Personal einer Fernsehstation produziert werden dürfen. Weiter hat die Regulierungsbehörde jegliche Art von Werbung während solchen Programmen verboten.

Gesundheitsprogramme, in denen Experten und Ärzte ihre Ratschläge dazu äußern wie Krankheiten vermieden werden können, haben in den vergangenen Jahren laufend an Popularität gewonnen. Weil die Produktion verhältnismäßig günstig ist, werden sie nicht selten zu den Haupt-Unterhaltungssendungen von lokalen Fernsehsendern.

Die Regulierungsbehörde warnte, dass Gesundheitsprogramme gefährlich sein können, falls Fernsehstationen die Wirkung von Medikamenten oder medizinischen Vorrischungen zu stark preisen würden. Übertriebene Anpreisung käme vor, wenn die Sender aus einem Programm Profit machen wollen. TV-Sender mit ungenügenden finanziellen Mitteln und ohne geeignete Experten dürfen keine gesundheitsbezogene Programme machen.

Experten, die während einer Sendung auftreten, müssen zuerst eine Berechtigung von den zuständigen Gesundheitsbehörde erhalten. Außerdem wird das Auftreten von Berühmtheiten in solchen Programmen verboten.

Gesundheitsprogramme müssen in Zukunft vor der Ausstrahlung begutachtet und aufgezeichnet werden. Sollten die Forderungen in einem Programm nicht eingehalten werden, würde die Ausstrahlung verhindert. Die neue Regelung tritt ab dem 1. Januar 2015 in Kraft.

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