Noch können Deutschlands Taxifahrer nicht aufatmen. Zwar hat das Landgericht Frankfurt die App ihres Konkurrenten „Uber“ landesweit verboten. Doch der amerikanische Dienstleister will Berufung gegen das Urteil einlegen.
„Uber“ ist eine Online-Plattform, die im Jahr 2009 in den USA gegründet wurde und inzwischen in mehr als 200 Städten weltweit vertreten ist. In Deutschland gibt es das Angebot von Uber in Berlin, Hamburg, München, Frankfurt am Main und Düsseldorf. Uber vermittelt Fahrgäste an private Fahrer. Die Vermittlung erfolgt über eine Taxi-App oder über eine Website. Uber übernimmt die Zahlung zwischen Gast und Fahrer. Die Gäste brauchen nur 20 Prozent des Fahrpreises zu bezahlen.
Da viele Kosten entfallen, ist die Taxi-App von Uber in Deutschland sehr beliebt. Auch in Köln und Stuttgart soll das Angebot bald starten. Die Zahl der Benutzer steigt weiter, obwohl das Landgericht Frankfurt diese Software bereits verboten hat.
Doch warum wird eine App verboten, die sich großer Beliebtheit erfreut? Dem Landgericht Frankfurt zufolge verstößt Uber gegen das deutsche Personenbeförderungsgesetz (PBefG). Im Urteil des Gerichts heißt es, die privaten Fahrer von Uber hätten keine Erlaubnis zur Personenbeförderung. Obwohl das amerikanische Start-Up-Unternehmen nur eine Vermittlungsplattform anbiete, verstoße es mit der Erhebung von Gebühren gegen deutsches Recht. Darunter leide die traditionelle Taxibranche, so das Landgericht Frankfurt.
Der Präsident des Deutschen Taxi- und Mietwagenverbands BZP, Michael Müller, wies darauf hin, dass der Entscheid des Landgerichts Frankfurt den deutschen Gesetzen entspreche. Dienstleistungen im Personenverkehr seien ohne Führerschein illegal. Es gehe um die Sicherheit der Passagiere und die Servicequalität. Das deutsche Personenbeförderungsgesetz garantiere, dass jeder Fahrer regelmäßig an der Gesundheitsuntersuchung teilnehme und sein Auto überprüfen lasse. Ein fairer Wettbewerb sei nur dann gegeben, wenn alle Marktteilnehmer die gesetzlichen Rahmenbedingungen einhalten würden, so Müller.
Doch Uber will die einstweilige Verfügung nicht akzeptieren. Die amerikanische Firma verweist auf das Recht der Bürger auf die freie Wahl. Obwohl ihr bei Zuwiderhandlungen bis zu 250.000 Euro Strafe drohen, will sie ihre Taxi-App weiterhin anbieten und Berufung gegen das Urteil einlegen.