Im Streit um Exportbeschränkungen für Seltene Erden hat China eine Niederlage vor dem Schiedsgericht der Welthandelsorganisation (WTO) erlitten. Für solche Exportbeschränkungen fehle jegliche rechtliche Grundlage, stellte die WTO in Genf fest. Das chinesische Handelsministerium bedauerte dagegen die Einschätzung der WTO.
Die WTO hat festgestellt, dass Chinas Export-Zölle und –Quoten für seltene Erden und Produkte aus Wolfram und Molybdän mit den Regeln der Organisation nicht vereinbar seien. China bedauerte zwar diese Einschätzung, werde das Urteil jedoch akzeptieren.
Die USA, Europa und Japan hatten der Volksrepublik im März 2012 vorgeworfen, sich auf unfaire Weise Wettbewerbsvorteile zu verschaffen. Durch die Beschränkung der weltweiten Lieferung mit Seltenen Erden kontrolliere China die internationalen Märkte und die weltweite Verteilung von Rohstoffen und würde anderen Ländern damit schaden.
Als Seltene Erden werden insgesamt 17 Elemente bezeichnet, die sich aus der dritten Gruppe des Periodensystems (mit Ausnahme des Elements Actinium) und der Lanthanoide zusammensetzen und für die Herstellung von Computern, Handys, Windturbinen, Elektro, Batterien etc. benötigt werden.
Mit 23 Prozent Weltanteil befinden sich die größten Vorkommen von Seltenen Erden in China.
Da 90 Prozent der Weltproduktion aus China stammt, hat das Land durch den massiven Abbau von Seltenen Erden mit erheblichen Umweltproblemen zu kämpfen.