Nachdem sich Bund und Länder am Sonntag auf einen neuen strengen Lockdown geeinigt haben, treten ab heute deutschlandweit die Corona-Regeländerungen in Kraft. Einige Bundesländer setzen aufgrund des regionalen Infektionsgeschehens zudem zusätzliche Maßnahmen um. Hier finden Sie einen Überblick über die Regelungen.
Kontakteinschränkungen
Private Treffen sind nach wie vor auf den eigenen und einen weiteren Haushalt begrenzt, wobei maximal fünf Personen zusammenkommen dürfen. Kinder bis 14 Jahre zählen nicht dazu. Über die Weihnachtsfeiertage wird diese Regelung jedoch gelockert, dann sind Treffen im engsten Familienkreis mit vier über den eigenen Hausstand hinausgehenden Personen möglich, unabhängig der sonst geltenden Regeln.
Silvester
Keine Ausnahmen wird es jedoch an Silvester und am Neujahrstag geben. Im Gegenteil: An beiden Tagen gilt ein An- und Versammlungsverbot und der Verkauf von Pyrotechnik, wie Feuerwerk oder Böller, ist untersagt.
Gottesdienste
Viele Menschen in Deutschland besuchen Gottesdienste über die Feiertage. Diese bleiben auch weiterhin möglich, jedoch nur unter strengen Sicherheits- und Hygienebestimmungen.
Schließungen
Das öffentliche Leben wird vor allem durch Schließungen lahmgelegt. Der Einzelhandel wird bis auf wenige Ausnahmen geschlossen und auch Dienstleistungsbetriebe der Körperpflege wie zum Beispiel Friseursalons, Kosmetikstudios oder Massagepraxen dürfen nicht mehr öffnen. Zudem werden die Schulen und Kitas grundsätzlich geschlossen. Auch Restaurants bleiben zu und der Verzehr von Alkohol im öffentlichen Raum ist untersagt.
Ausnahmen
Hinzu kommen regionale Ausnahmen. Bei besonders schweren Infektionslagen mit mehr als 200 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner in einer Woche und unklarem Infektionsgeschehen sollen die Maßnahmen vor Ort nochmals erweitert werden. In einigen Ländern, Städten oder Gemeinden gelten bereits jetzt Ausgangsbeschränkungen oder zusätzliche Maßnahmen.
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