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Zentralregierung ergreift entschiedene Maßnahmen angesichts Lage in Hongkong

(German.people.cn)

Montag, 25. Mai 2020

  

Es ist von großer Notwendigkeit und Wichtigkeit, dass der Nationale Volkskongress (NVK) und sein Ständiger Ausschuss das Rechtssystem und die Durchsetzungsmechanismen für die Sonderverwaltungsregion Hongkong (HKSAR) zur Wahrung der nationalen Sicherheit auf staatlicher Ebene rechtzeitig etablieren und vervollständigen. Angesichts der gegenwärtigen Situation in Hongkong ist es unvermeidlich für die Zentralregierung, auf staatlicher Ebene relevante Gesetze zu entwerfen, was absolut gerechtfertigt ist und den rechtlichen Befugnissen sowie der Verantwortung des NVKs entspricht. Die Rechtmäßigkeit und Legitimität dieser Handlung ist unbestreitbar.

Die nationale Sicherheit liegt der Existenz und Entwicklung des Landes zugrunde und betrifft die Kerninteressen des Staates. In jedem Land der Welt, sei es ein Einheitsstaat oder ein Bundesstaat, gehört die Gesetzgebung für die nationale Sicherheit zur Legislative des Staates. Dass die Zentralregierung beim Entwurf des Grundgesetzes Hongkongs durch Artikel 23 die Gesetzgebungsgewalt zur Wahrung der nationalen Sicherheit teilweise der HKSAR erteilte, ändert nichts an dem Fakt, dass die Sicherheitsgesetzgebung unter die Zuständigkeit der Zentralregierung fällt und deren Verantwortung und Befugnisse zur Wahrung der nationalen Sicherheit sollten dadurch keineswegs geschädigt werden.

Artikel 23 des Grundgesetzes gilt als eine besondere Anordnung im Rahmen des Prinzips „Ein Land, zwei Systeme“. Er verkörpert einerseits das Vertrauen des Landes in die HKSAR und andererseits stellt er klar, dass die HKSAR auch verpflichtet ist, die Verfassung und Gesetzte zur Wahrung der nationalen Sicherheit auszuarbeiten. Mehr als 20 Jahre nach der Rückkehr Hongkongs sind jedoch relevante Gesetze trotz der ständigen Bemühungen der HKSAR-Regierung aufgrund der Behinderung von Oppositionen bis heute noch nicht in Kraft getreten, sodass Hongkong aktuell eine „wehrlose“ Region im Bereich der nationalen Sicherheit ist, was in der Welt sehr selten vorkommt.

In den letzten Jahren hat sich die Sachlage in Hongkong im Bereich der nationalen Sicherheit zunehmend verschärft. Beispielsweise gab es Vandalismus-Vorfälle im vergangenen Jahr durch vereinzelte Randalierer. Solche Verbrechen haben die Grenzen des Prinzips „Ein Land, zwei Systeme“ überschritten und die Souveränität, Einheit und territoriale Integrität des Staates schwer verletzt.

Wenige politische Radikale unterschätzen die Entschlossenheit und den Willen der Zentralregierung, die nationale Sicherheit aufrechtzuerhalten, die allgemeine Stabilität in Hongkong zu bewahren und die fundamentalen Interessen der Landsleute in Hongkong zu schützen.

Seit dem Tag der Rückkehr ist Hongkong wieder im nationalen Regierungssystem eingegliedert. Die Zentralregierung trägt die größte Verantwortung für die Aufrechterhaltung der Verfassungsordnung in Hongkong, für die umfassende und genaue Umsetzung der Politik „Ein Land, zwei Systeme“ und für die richtige Durchsetzung des Grundgesetzes Hongkongs.

Artikel 31 der Verfassung sieht vor, dass der Staat bei Bedarf Sonderverwaltungszonen einrichten kann, in denen das umgesesetzte System vom NVK je nach den konkreten Umständen gesetzlich bestimmt werden soll. Angesichts der ernsten Situation in Hongkong, in der die HKSAR nicht in der Lage ist, die nationale Sicherheit zu wahren und relevante Gesetze zu beschließen, verfügt der NVK über eine ausreichend verfassungsmäßige Befugnis, in Bezug auf die Etablierung und Verbesserung des Rechtssystems und der Durchsetzungsmechanismen zur Wahrung der nationalen Sicherheit, um grundsätzliche Bestimmungen zu erlassen und dem Ständigen Ausschuss des NVKs zu bevollmächtigen, relevante Gesetze zu entwerfen. Dass die Zentralregierung eine umfassende Verwaltung über Hongkong ausübt, gilt als unbestritten und selbstverständlich.

Das Sicherheitsgesetz richtet sich gegen Handlungen wie Sezession, Umsturzversuche gegen die zentrale Volksregierung, Terroranschläge oder Intervention von ausländischen feindlichen Kräften, die die nationale Sicherheit gefährden. Es richtet sich nur gegen die sehr wenigen Personen, die die nationale Sicherheit durch kriminelle Taten in Gefahr bringen. Die Mehrheit der Bürger genießt weiter ungestört die gesetzmäßige Meinungsäußerungs-, Presse- und Versammlungsfreiheit. Das Alltagsleben wird nicht beeinträchtigt und das Privateigentum wird weiterhin wirksam geschützt.  

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