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Mordfall Zhang Yingying: Staatsanwalt fordert Todesstrafe

(German.china.org.cn)

Freitag, 19. Juli 2019

  

In dem Gerichtsverfahren um die ermordete chinesische Gastwissenschaftlerin Zhang Yingying wird eine Jury des amerikanischen Bundesgerichts am Donnerstag erneut darüber beraten, ob der Angeklagte Brendt Christensen zum Tode verurteilt wird. Die Beratungen hatten am Mittwochmittag begonnen, doch die Geschworenen kamen zu keinem Urteil.

„Die Zeit ist gekommen. Der Gerechtigkeit muss genüge getan werden. Brendt Christensen muss zum Tode verurteilt werden“, sagte der amerikanische Staatsanwalt James Nelson in seinem Schlussplädoyer.

Der 30-jährige Christensen, ehemaliger Doktorand an der University of Illinois-Urbana-Champaign, wäre die erste Person, die seit 2006 in einem Bundesgericht in Illinois zum Tode verurteilt wird, wenn die Jury einstimmig auf Verhängung der Todesstrafe durch tödliche Injektion entscheidet.

Der Richter des US-Bezirksgerichts, James Shadid, verlas der Jury am Mittwochmorgen Anweisungen. Zuvor hatten die Anklage und Verteidigung ihre abschließenden Plädoyers vorgetragen. „Das Gesetz überlässt diese Entscheidung ausschließlich Ihnen, der Jury“, sagte Shadid. „Unabhängig davon, für welche Strafe Sie sich entscheiden, für Tod oder lebenslange Haft ohne die Möglichkeit einer Freilassung, muss das Gericht diese Strafe verhängen.“

Zhangs Mutter, Vater, Freund und Bruder waren am Mittwochmorgen im Hauptgerichtssaal, aber nach den Beratungen im Richterzimmer kehrte ihre Mutter nicht zurück.

Die zwölf Geschworenen waren am 24. Juni nach weniger als 90 Minuten zu dem Entschluss gekommen, Christensen einstimmig wegen der Ermordung der 26-jährigen Zhang sowie zwei Falschaussagen für schuldig zu erklären.

Christensens Verteidiger gaben vor Gericht zu, dass er Zhang im Juni 2017 vergewaltigt und mit einer Keule zu Tode geprügelt habe. Christensen machte keine Angaben zum Verbleib der Leiche. Die Ermittler konnten Zhangs Überreste trotz intensiver Suche nicht finden.

Bundesstaatsanwalt James Nelson argumentierte in seinem Plädoyer, dass Gerechtigkeit getan werden müsse. Er räumte ein, dass auch Christensens Familie Trauer empfinden würde, doch dafür sei der Angeklagte verantwortlich.

Zhangs Familie habe große Hoffnungen in sie gesetzt. „Deshalb hat Yingying so hart gekämpft. Für sie gab es viel., für das es sich zu leben gelohnt hätte“, sagte Nelson.

Christensens Anwalt, die stellvertretende Bundesverteidigerin Elisabeth Pollock, sagte in ihrem abschließenden Plädoyer: „Ich werde keine Entschuldigungen vorbringen oder erklären, warum er sein Verbrechen begangen hat. Brendt hat das alleine getan. Es ist unverzeihlich. Wenn Sie eine Seele haben, hat es Sie genauso geschmerzt wie mich“, sagte sie über die Aussage von Zhangs Familie. „Es tut mir leid“, sagte sie an Zhangs Familie gewandt.

Doch ein Blick auf Christensens Leben zeige, dass er die Todesstrafe nicht verdient. Er sei ein kluger und höflicher junger Mann gewesen, der es dennoch versäumt habe, in den Jahren 2016 und 2017 seine inneren Dämonen zu kontrollieren. Ihr Mandant sei nicht vorbestraft, halte sich an Regeln und sei ein liebevolles, fürsorgliches und sanftes Kind gewesen.

Seine Familie habe in der Vergangenheit an Alkohol- und Drogenmissbrauch sowie psychischen Problemen gelitten. Christensen leide an Migräne, Depressionen, Angstzuständen und Drogenproblemen.

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