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Persönliche Einkommenssteuergrenze am 1. Oktober auf 5000 Yuan gestiegen

(German.china.org.cn)
Dienstag, 02. Oktober 2018
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Chinas persönliche Einkommenssteuergrenze sei ab 1. Oktober von 3500 Yuan (439 Euro) auf 5000 Yuan (627 Euro) gestiegen. Das überarbeitete Gesetz zur persönlichen Einkommensteuer werde am 1. Januar 2019 in Kraft treten, besagt eine Nachricht, die Anfang September vom Finanzministerium und der Staatlichen Steuerverwaltung veröffentlicht worden war.

Der neue Steuersatzplan sei ebenfalls am 1. Oktober in Kraft getreten. Er erweitere die Steuerklassen auf drei Prozent, zehn Prozent und 20 Prozent, damit mehr Menschen niedrigere Steuersätze haben. Für Steuerzahler, die weniger als 20.000 Yuan (2509 Euro) im Monat verdienen, würden die Steuern um mehr als 49 Prozent sinken. Für alle, deren monatliche Gehälter (nach Abzügen für Lebensversicherung, Arbeitslosenversicherung, Krankenversicherung und Unterstützungskasse) zwischen 30.000 und 100.000 Yuan (2764 bis 12.547 Euro) liegen, betrage die Reduktion zwischen 7,8 Prozent und 36,1 Prozent, berichtete The Economic Observer.

Die Steuerbelastung wird weiter mit speziellen Abzügen, die im nächsten Jahr eingeführt werden sollen, erleichtert. Die Ausbildung von Kindern, Fortbildungen, Ausgaben für schwere Erkrankungen, Hypothekenzinsen und Miete für Wohnraum sowie Unterstützung für Senioren können vor der Besteuerung abgezogen werden.

Die besonderen Abzugsposten würden nicht festgelegt sein. Stattdessen würden sie dynamisch mit der sozioökonomischen Entwicklung und der Verbesserung des Lebensstandards der Menschen angepasst, sagte Premier Li Keqiang während einer Abgeordnetensitzung des Staatsrates.

Löhne und Gehälter, Vergütungen für persönliche Dienstleistungen, Autorenvergütungen und Honorare werden nächstes Jahr in eine umfassende Steuerveranlagung aufgenommen. Es ist ein neues Berechnungssystem, das auf die Besteuerung des Jahreseinkommens abzielt.

Die persönliche Einkommensteuer in China hat im letzten Jahr etwa 1,2 Billionen Yuan (151 Milliarden Euro) betragen. Sie ist der drittgrößte Beitrag zum gesamten Steueraufkommen hinter der Umsatzsteuer und der Körperschaftssteuer der Unternehmen.

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