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Chinesischer Gerichtshof schreibt „Bedenkzeit“ für scheidungswillige Ehepaare vor

(German.china.org.cn)
Freitag, 27. Oktober 2017
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Ehepaare müssen eine obligatorische dreimonatige „Bedenkzeit“ hinter sich haben, bevor sie sich scheiden lassen können, wie eine Regel besagt, die von einem Bezirksgericht in der ostchinesischen Provinz Shandong eingeführt worden ist. Das Volksgericht des Bezirks Shizhong in Jinan, der Provinzhauptstadt, schreibt seit Dienstag diese Regel vor. Niemand darf sich dieser Verfügung „ohne triftigen Grund“ widersetzen. In der letzten Woche dieser dreimonatigen Bedenkzeit kann das Ehepaar das Gericht bitten, die Bedenkzeit zu beenden oder zu verlängern.

Die Maßnahme sei eingeführt worden, weil die Richter häufig den Eindruck bekamen, dass die Ehepaare, die sich scheiden lassen wollten, nicht in einer Situation der endgültigen Zerrüttung der Ehe waren, so Men Hongke, stellvertretender Leiter des Bezirksgerichts. Das Gericht versuche, eine Unterscheidung zwischen einer „Ehe in der Krise“ und einer „zerrütteten Ehe“ zu machen. Men führte weiter aus, dass viele Ehepaare im Affekt oder wegen übermäßiger Intervention durch ihre Eltern die Scheidung einreichen. Wenn diese Fälle direkt zu Gerichtsverfahren würden, könnte eine Ehekrise im Schnellverfahren zur Scheidung werden.

Es gibt online sowohl Zuspruch für die neue Regel als auch Kritik daran, wobei einige die Bemühung zur Aufrechterhaltung der Ehe loben, während andere sie als unangemessenes Eingreifen des Gerichts sehen. Das Gericht hat die Zuständigkeit über den Bezirk Shizhong, in dem es mit Stand von November 2011, als China seinen jüngste Einwohnererhebung durchgeführt hat, rund 713.600 Einwohner gab.

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