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China schafft Festlegung der Altersgrenze für Grundschuleintritt ab

(German.china.org.cn)
Mittwoch, 01. März 2017
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Die Zentrale Bildungsbehörde Chinas hat die Frist für die Festlegung des Alters eines Kindes für den Grundschuleintritt abgeschafft. Damit wird Behörden auf Provinzebene die Flexibilität eingeräumt, die Frist für die Altersbestimmung eines Kindes für die Grundschule festzulegen.

Im Jahr 1992 war der 1. September als erster Tag des Schuljahres gesetzt. Im Schulpflichtgesetz ist festgelegt, dass Kinder, die vor dem 31. August sechs Jahre alt sind, ab 1. September des Jahres die Grundschule besuchen sollen.

Viele Insider sind überzeugt davon, dass die Aufhebung der Frist am 31. August nicht wirklich ins Gewicht fallen werde, da das Alter für die Teilnahme am obligatorischen Schulunterricht gleich bleibe.

Xiong Bingqi, stellvertretender Dekan des 21st Century Education Research Instituts, machte den Vorschlag eines flexiblen Alters für den Grundschuleintritt, denn auch in anderen Ländern könnten die Kinder im Alter zwischen fünf und sieben Jahren mit der Grundschule beginnen, abhängig von Intelligenz und familiärer Situation.

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