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Gesetzentwurf soll Auslandseinfluss auf Wohltätigkeitsorganisationen beschränken

(German.people.cn)
Dienstag, 02. August 2016
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Neun Voraussetzungen sollen erfüllt werden, um in China Spenden sammeln zu dürfen. Eine „Auslandsquote“ für die Zusammensetzung des Vorstands sorgt für Diskussionen.

Laut eines am Freitag vorgelegten Gesetzentwurfs überlegt die chinesische Regierung, die Zulassung von Wohltätigkeitsorganisationen für öffentliche Spendensammlungen zu widerrufen, wenn mehr als ein Drittel ihrer Vorstandsmitglieder keine Festlandchinesen sind.

Der Entwurf, vom Ministerium für Zivile Angelegenheiten zur öffentlichen Diskussion herausgegeben, beinhaltet neun Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen um in China Spenden zu sammeln. Insbesondere eine dieser Bedingungen - die verlangt, dass die Quote ausländischer Vorstandsmitglieder ein Drittel nicht überschreitet und festsetzt, dass der gesetzliche Vertreter der Organisation ein Festlandbürger sein muss - wurde kontrovers diskutiert.

Liu Youping, Vizeleiter des chinesischen Wohltätigkeits- und Spendeninformationszentrums, sagte gegenüber Global Times, dass er Vorbehalte gegen die Verordnung hege.

Liu bemerkte, dass die meisten ausländischen Wohltätigkeitsorganisationen, die in der Vergangenheit chinesische Gesetze oder Verordnungen übertreten hätten, Hauptteile ihres Kapitals von außerhalb des chinesischen Festlands erhalten hätten. Daher verhindere die Beschränkung der Festlandspenden-Akkumulation für Wohltätigkeitsorganisationen mit ausländischen Vorstandsmitgliedern nicht effektiv die Infiltration durch fremde Mächte.

„China ist heute ein so bedeutendes Land in der Welt, dass die Regierung nicht einerseits Auslandshilfen begrüßen und zur gleichen Zeit ausländische Menschen und Gruppen darin beschränken sollte, in China Spenden zu sammeln,“ sagte Liu.

Dagegen sagte Zhang Gaorong, Helferdekan des Forschungsinstituts für Philanthropie an der Pädagogischen Universität Beijing, gegenüber Global Times, dass, da viele Wohltätigkeitsorganisationen ebenfalls Nichtregierungsorganisationen seien, der Entwurf Chinas vorhandenem NGO-Auslandsverwaltungsgesetz, das ausländischen NGOs in China keine Spendenerhebung genehmige, nicht widerspreche.

Liu wies auch darauf hin, dass eine ausländische Ratsmitgliederquote von mehr als einem Drittel fremden Kräften tatsächlich die Kontrolle ermöglichen könnte.

„Einige Wohltätigkeitsorganisationen könnten zu Unruhestiftern werden, falls ausländische, antichinesische Regierungsparteien in ihnen eine dominierende Stellung gewinnen,“ sagte er.

Chinas nationaler Gesetzgeber verabschiedete im März ein neues Philanthropiegesetz, das festlegt, wie sich Wohltätigkeitsorganisationen registrieren müssen, und gewährt den bereits akkreditierten umfassendere Betätigungsmöglichkeiten auf dem Festland, berichtete die Nachrichtenagentur Xinhua. Es wird am 1. September in Kraft treten.

Das Gesetz beinhaltet noch nicht die durch das Ministerium für Zivile Angelegenheiten vorgeschlagenen Bestimmungen.

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