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Liebhaber seltener Tiere droht Gefängnis

(German.people.cn)
Dienstag, 22. April 2014
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Der Handel mit gefährdeten Tierarten ist in China genauso verboten wie ihr Verkauf in Restaurants. Nun soll auch ihr Verzehr per Gesetz unter Strafe gestellt werden. Die Behörden erhoffen sich dadurch einen besseren Schutz für bedrohte Tierarten.

Wer in China in einem Restaurant eine bedrohte Tierart verspeist, soll in Zukunft rechtlich belangt werden können. Das fordert ein Gesetzesentwurf, über den der Ständige Ausschuss des Nationalen Volkskongress in dieser Woche berät.

Ebenfalls gegen das Gesetz verstösst gemäß diesem Entwurf, wer wissentlich ein Tier kauft, das auf der Liste der gefährdeten Tierarten steht, sei es, um es zu essen oder aus anderen Gründen.

Es ist das erste Mal, dass in China über ein Gesetz debattiert wird, das den Verzehr von gefährdeten Wildtieren unter Strafe stellt. In einigen Teilen der Volksrepublik hat das Verspeisen von Wildtieren eine Jahrhunderte lange Tradition.

Nach aktuellem Strafrecht verstösst gegen das Gesetz, wer eine gefährdete Tierart oder ein aus ihr hergestelltes Produkt fängt, tötet, kauft, transportiert oder verkauft. All diese Vergehen können mit Gefängnis von nicht weniger als zehn Jahren bestraft werden. Ebenfalls strafbar machen sich Restaurantbesitzer, die bedrohte Tierarten als Speisen anbieten.

Ob der Verzehr von gefährdeten Tierarten legal sei oder nicht, sei im aktuellen Gesetzestext nicht klar genug formuliert, sagt Li Shouwei von der Kommission für rechtliche Angelegenheiten im Ständigen Ausschuss des Nationalen Volkskongress. Im neuen Entwurf soll laut Li nun auch der Verzehr von bedrohten Tieren klar als Gesetzesverstoss festgelegt werden. Auf diese Weise soll das Bewusstsein der Öffentlichkeit für den Schutz von bedrohten Tierarten gestärkt und gleichzeitig die Nachfrage nach gefährdeten Arten gesenkt werden, erklärt Li. “Kein Handel, kein Töten.”

Auf der Liste der bedrohten Tierarten in China stehen derzeit 420 Arten, darunter auch der Große Panda, die Goldmeerkatze, der Kragenbär und der Pangolin, der dem Gürteltier ähnlich sieht. Diese Tiere zu jagen, zu töten oder zu verkaufen, ist illegal. In Zukunft soll nun auch ihr Verzehr strafbar sein. Je nach Art des Vergehens drohen Gefängnisstrafen von unter fünf bis über zehn Jahren.


Die Liste der bedrohten Tierarten ist ein Bestandteil des Gesetzes zum Schutz der Wildtiere, das seit 1998 in Kraft ist. Das Gesetz regelt die Grundprinzipien zur Erhaltung der seltenen und gefährdeten Tierarten und soll innerhalb der nächsten fünf Jahre revidiert werden.

Etwa 130 Abgeordnete des Nationalen Volkskongress (NVK) haben bereits Vorschläge zum besseren Schutz der Wildtiere eingereicht. Sie fordern unter anderem ein Verbot für den Verzehr von bedrohten Tierarten und höhere Strafen für den illegalen Handel mit geschützten Tieren. Zu ihnen gehört auch Jin Hua. In einer im März eingereichten Motion forderte der NVK-Abgeordnete die sofortige Einführung eines Verbots für den Verzehr von Wildtieren. Seine Begründung: Das Jagen dieser Tiere zerstöre die Umwelt und durch den Verzehr von Wildtieren könnten Krankheiten übertragen werden.

Im Juni 2013 haben die Zollbehörden in der Stadt Manzhouli im Autonomen Gebiet der Inneren Mongolei an der Grenze zu Russland 213 geschmuggelte Bärentatzen konfisziert. Zwei russische Verdächtige wurden festgenommen.

Ein Kilogramm Bärentatze wird in Russland für etwa 400 Yuan RMB (47 Euro) gehandelt. In China hingegen werden für die gleiche Menge Preise von über 5.000 Yuan RMB (586 Euro) bezahlt, weil die Menschen glauben, dass Bärentatzen einen besonders hohen Nährwert haben.

Viele von Chinas Wildtierarten wie Schildkröten und Hirsche seien vom Aussterben bedroht, weil sie zum Essen gejagt würden, sagt Fan Zhiyong, der Leiter des Artenprogramms im Beijinger Büro des WWF. Die Behörden müssten im Tierschutz effizienter werden und den illegalen Handel mit geschützten Tierarten strenger bestrafen, fordert Fan.
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